Bündnis für Inklusion
Die seit 2009 in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention versteht als Grundlage die universellen Menschenrechte und deren Bewahrung sowie Durchsetzung für Menschen mit Behinderung. Gleichberechtigung und Teilhabe sollen allen Menschen gleichermaßen ermöglicht werden. Insbesondere die Selbstbestimmung und somit die Teilhabe und Mitgestaltung des öffentlichen und privaten Lebens ist für Menschen mit Behinderung ein Grundrecht.
Die grundsätzliche Haltung ist inklusiv. Es werden Strukturen und Bedingungen geschaffen, um eine chancengleiche Teilhabe und Teilnahme zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung werden als Individuen inmitten der Gesellschaft angesehen und sind Expert*innen in eigener Sache.
Das Bündnis für Inklusion - Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Enzkreis
2006 |
Bestandsaufnahme der Stadt Pforzheim und des Enzkreises der Hilfen für Menschen mit Behinderung. Die daraus resultierenden Leitgedanken und Maßnahmen dienen als Grundlage für die Weiterentwicklung von Angeboten und Hilfen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis. |
2016 |
Die Bestandsaufnahme wird fortgeschrieben unter der Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen und Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese wird die Grundlage zukünftiger Entscheidungen. |
2018 |
Mit der Verabschiedung des neuen Leitbildes durch den Kreistag wird die Grundhaltung des Enzkreises in allen Lebensbereichen als inklusiv konkretisiert. Menschen mit Behinderung soll ein eigenständiges, selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben ermöglicht werden. Um dies zu erreichen und die Barrierefreiheit umsetzen zu können, werden die verschiedenen Ämter und Stabsstellen dazu angehalten, in den entsprechenden Bereichen anteilig Beiträge zu erarbeiten. |
seit 2019 |
Der Enzkreis initiiert das "Bündnis für Inklusion": |
Fahrplan - Bündnis für Inklusion im Enzkreis
Der Fahrplan des Bündnisses für Inklusion ist die grafische Darstellung der Handlungsfelder und Bausteine.
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