Zeugnisse für Beihilfeberechtigte
Wir erstellen Zeugnisse für Beihilfeberechtigte (Bund / Land / Kommunen) zur Notwendigkeit nicht wissenschaftlich anerkannter Behandlungsmaßnahmen.
Für Sie örtlich zuständig sind wir, wenn Sie den Erst- oder Zweitwohnsitz in Pforzheim beziehungsweise im Enzkreis haben.
Mitzubringen sind sämtliche relevanten Unterlagen zu der Erkrankung und den zu Erstattung beantragten Behandlungen, sowie zu den bereits durchgeführten schulmedizinischen Therapien.