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Abfallentsorgung und Müllabfuhr

Allgemeine Informationen

Für die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle im gesamten Landkreis ist der Enzkreis verantwortlich. Er bedient sich allerdings für die Durchführung der Aufgaben meist externer Entsorger und Dienstleister (zum Beispiel Müllabfuhr, Betrieb der Recyclinghöfe, Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt).

Mit seinem Abfallwirtchaftssystem bietet der Enzkreis komfortable Möglichkeiten der Entsorgung von wiederverwertbaren Altstoffen (Wertstoffen) sowie Haus- bzw. Sperrmülls an. Die meisten Abfälle werden verursachergerecht nach der angefallenen Menge berechnet.

Verfahrensablauf

Über die grünen Tonnen für Papier, den Behältern für Glas sowie den gelben Tonnen für Leichtverpackungen werden direkt an den Grundstücken die Altstoffe Papier & Kartonagen, Glas sowie die übrigen Verpackungen wie zum Beispiel Dosen, Kunststoffbecher, Verbundverpackungen von Milch und Saft sowie alle Arten von Metallverpackungen und Styropor kostenlos abgeholt. (weitere Informationen finden Sie auf der Entsorgungsplattform des Enzreises.)

Die organischen Küchen- und Gartenabfälle könen entweder selbst kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Für Baum- und Strauchschnitt stehen Häckselplätze zur Verfügung. (weitere Informationen siehe Grünabfall- bzw. Bioabfallentsorgung)

Zum Restmüll zählen alle Abfälle, die nicht verwertbar sind und keine Schadstoffe enthalten. Er wird grundsätzlich über Tonnen mit 120 und 240 Liter Volumen entsorgt. (weitere Informationen siehe Hausmüllentsorgung).

Von Montag bis Freitag stehen die Abfallberater  für Fragen zur Verfügung. Sie bieten auch vor Ort Vorträge bei Eigentümerversammlungen, Vereinen oder Altennachmittagen an, gehen zu Beratungen in Betriebe oder Schulen und führen zu abfallwirtschaftlichen Themen Unterrichtseinheiten an Schulen durch.

Kosten

Die Beratung von Haushalten, Betrieben und Schulen zu abfallwirtschaftlichen Fragen durch den Enzkreis sind gebührenfrei. Die Gebühren für Abfallentsorgung finden Sie auf der Entsorgungsplattform des Enzreises.

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschaftssatzung des Enzkreises

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Landesabfallgesetz

Zuständigkeit Gemeinden

Birkenfeld - Frau Gehring  07231-308 9326
Eisingen - Frau Wahner  07231-308 9302
Engelsbrand - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Friolzheim - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Heimsheim - Frau Gehring 07231-308 9326
Illingen - Frau Bossert   07231-308 9288
Ispringen - Frau Wahner  07231-308 9302
Kämpfelbach - Frau Bossert   07231-308 9288
Keltern - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Kieselbronn - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Knittlingen - Frau Gehring  07231-308 9326
Königsbach-Stein - Frau Bossert   07231-308 9288
Maulbronn - Frau Bossert   07231-308 9288
Mönsheim - Frau Wahner 07231-308 9302
Mühlacker - Frau Wahner  07231-308 9302
Neuenbürg - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Neuhausen - Frau Gehring  07231-308 9326
Neulingen - Frau Bossert   07231-308 9288
Niefern-Öschelbronn - Frau Gehring  07231-308 9326
Ölbronn-Dürrn - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Ötisheim - Frau Wahner  07231-308 9302
Remchingen - Frau Bossert   07231-308 9288
Sternenfels - Frau Gehring  07231-308 9326
Straubenhardt - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285
Tiefenbronn - Frau Gehring  07231-308 9326
Wiernsheim - Frau Wahner  07231-308 9302
Wimsheim - Frau brücher-Neppl 07231-308 9285
Wurmberg - Frau Brücher-Neppl  07231-308 9285