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Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Wildtierbeauftragter

Wildtierbeauftragter

Der Wildtierbeauftragte ist verantwortlich für die fachliche Beratung im Umgang mit Wildtieren.

Insbesondere fungiert er als Ansprechpartner für alle – von den Gemeinden über Hegegemeinschaften und Jägern bis zu Privatleuten, die sich mit Fragen zum Beispiel nach Wildtieren in Wohngebieten an ihn wenden können.

Die Einrichtung der Stelle ist in der Novellierung des Jagdgesetzes, dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, verankert, das der Landtag im November 2014 verabschiedet hat. Mit der Vorschrift sollen die heimischen Tiere einerseits geschützt werden, andererseits ihr Bestand so entwickelt werden, dass er „in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts“ steht, wie es im Gesetzestext heißt. Dazu soll die Jagd als „naturnahe und nachhaltige Nutzungsform“ weiterentwickelt werden.

Dem Wildtierbeauftragten kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Er informiert die Jäger und Jagdgenossenschaften zum Beispiel über effiziente Bejagungs- und Schutzmaßnahmen. Die praktische Beratung in den Jagdrevieren und die Koordinierung der revierübergreifenden Zusammenarbeit der Jäger sind weitere wichtige Aufgaben, denen sich der Wildtierbeauftragte widmet.