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Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen

Naturschutzwart

Als Naturschutzwart haben Sie die Möglichkeit, uns in unseren Aufgaben zu unterstützen. Sie sind in diesem Fall ehrenamtlich tätig.

Aufgaben:

Wir können folgende Aufgaben an Sie übertragen:
  • Sie informieren Besucher der freien Landschaft über die naturschutzrechtlichen Schutzbestimmungen.
  • Sie informieren uns über nachteilige Veränderungen in Natur und Landschaft, damit wir auf deren Beseitigung hinwirken können.
  • Bei spezifischen Qualifikationen können wir besondere Aufgaben, vor allem auf dem Gebiet des Artenschutzes, an Sie übertragen.

Ihre Rechte:

Sie sind berechtigt, Personen, die einer Rechtsverletzung verdächtig sind, zur Feststellung der Personalien anzuhalten. Weitere hoheitliche Befugnisse können nicht übertragen werden.

Ihre Pflichten:

Dazu gehört zunächst, dass Sie uns Verstöße gegen das Naturschutzrecht melden. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit müssen Sie ein Dienstzeichen tragen und einen gültigen Ausweis Ihrer Bestellung mit sich führen. Dieser ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Interesse:

Die Bestellung der Naturschutzwarte erfolgt durch uns und gilt in der Regel für das Kreisgebiet. Sofern Sie einer anerkannten Naturschutzvereinigung angehören, kann diese den Antrag, Sie als Naturschutzwart zu bestellen, auch in Ihrem Namen bei uns einreichen.