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Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen

Internationalen Führerschein beantragen

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Anträge Online

Stellen Sie Anträge rund um den Führerschein direkt online. Selbstverständlich können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrages prüfen.

Führerschein Online-Antrag

Terminvereinbarung mit Fahrerlaubnisbehörde Online

  • Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter*innen der Führerscheinstelle ab sofort nur noch nach einer zuvor erfolgten Terminvereinbarung für einen persönlichen Besuch zur Verfügung stehen. Einen Wunschtermin können Sie entweder über den nachfolgenden Link oder unter der Telefonnummer 07231-308-6831 vereinbaren.
  • Die neue Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde : Am Mühlkanal 3a in 75172 Pforzheim.
  • Die Begleichung von Gebühren bei dieser Dienststelle ist lediglich mit EC-Karte möglich.

Führerschein Online-Terminvereinbarung

Allgemeine Informationen

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Gültigkeit

Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Kosten

  • für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: EUR 12,20 - 16,30
  • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30

Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

08.12.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist

Zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Bearbeitungsdauer

sofort

Fristen

keine

Hinweise

keine