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Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen

Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe, die der Staat für das Einleiten von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer erhebt. Ziel der Abgabe ist es, einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, Schadstoffeinleitungen zu verringern, um das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen.

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind daher zweckgebunden und stehen für Fördermaßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Gewässergüte zur Verfügung.

Sie wird grundsätzlich erhoben für

  • das Einleiten von Schmutzwasser aus Kläranlagen,
  • Kleineinleitungen von Schmutzwasser und für
  • das Einleiten von Niederschlagswasser aus öffentlichen und nicht öffentlichen Kanalisationen.

Die Abwasserabgabe als umweltpolitisches Steuerungsinstrument wird seit 1981 erhoben. In Baden-Württemberg sind die unteren Wasserbehörden, im Enzkreis das Landratsamt, für die Festsetzung zuständig. Das Abgabevolumen fließt dem Landeshaushalt zu

Umfangreiche Informationen zur Abwasserabgabe finden Sie hier:

Leitfaden Abwasserabgabe; Teil 1: Allgemeines und Vollzug  
Leitfaden Abwasserabgabe; Teil 2: Beispiele

Abgabeerklärungen und Verrechnungsanträge

Auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stehen Vordrucke und Erläuterungen zum Download zur Verfügung.

Die amtlichen Vordrucke mit Erklärungen finden Sie hier.

Zusammen mit der Abgabeerklärung für Kleineinleitungen auf Vordruck 10.2 muss eine Übersicht über die nicht an die Kanalisation angeschlossenen Anwesen eingereicht werden.

Diesen Vordruck finden Sie (ausschließlich) hier:

Übersicht über die nicht an die Kanalisation angeschlossenen Anwesen

Zur Verrechnung von Fremdwassersanierungen im Kanalsystem ist die VwV-Kanalsanierung maßgeblich:

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Verrechnung von Aufwendungen der Kanalsanierung - VwV Kanalsanierung

Verjährung bei Verrechnungsanträgen

Seit dem 01.01.2014 - mit Inkrafttreten des neuen Wassergesetzes für Baden-Württemberg - muss eine Verrechnung von Investitionskosten mit der Abwasserabgabe innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres erklärt werden, in dem die errichtete oder erweiterte Abwasseranlage in Betrieb genommen wurde.

Nach Ablauf dieser 3-Jahres-Frist verjährt der Anspruch auf Verrechnung der Abwasserabgabe!

e-Bürgerdienst Managementsystem Abwasserabgabe (eBD MAWAG)

Die elektronische Abwasserabgabeerklärung wird über den elektronischen Bürgerdienst MAWAG unter der Adresse https://wibas.virtuelles-rathaus.de/mawag/index.jsp?landkreis=08236 bereitgestellt und kann direkt ausgefüllt werden. Das Programm führt Sie über aufeinander folgende Masken zu Eingabefeldern für alle erforderlichen Angaben.