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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Umgang mit Asbest

Obwohl die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1995 verboten ist, sind Asbestprodukte in unserer Umwelt noch weit verbreitet. Typische Beispiele hierfür sind Platten für Fassaden und Dacheindeckungen, aber auch Wasserrohre, Lüftungskanäle, Isolationsmaterialien können Asbest enthalten.

Im eingebauten Zustand gehen hiervon in der Regel keine Gefahren aus. Bei Bauarbeiten, wenn Asbestprodukte ausgebaut oder saniert werden, sind jedoch Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Das Arbeitsschutzmerkblatt - Asbest liefert wertvolle Hinweise zum Arbeitsschutz sowie zum richtigen Umgang mit Asbest.