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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Kindertagespflege - finanzielle Förderung beantragen

Allgemeine Informationen

Anstelle einer Förderung in Kindertageseinrichtungen oder ergänzend kann eine Förderung in Kindertagespflege erfolgen. Dabei werden die Kinder von einer geeigneten Tagespflegeperson betreut, gefördert, gebildet und erzogen. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt.

 Auf Antrag werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe die laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen gewährt. Für die Inanspruchnahme von Tagespflege kann ein Kostenbeitrag festgesetzt werden. Dieser richtet sich nach der durchschnittlichen monatlichen Betreuungszeit des Kindes und der Anzahl der Kinder in der Familie. Ein Erlass des Kostenbeitrages ist gesondert zu beantragen und kommt beispielsweise für SGB II – Leistungsempfänger, geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende /Studenten in Frage.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf Förderung in Tagespflege und der Umfang der täglichen Betreuungszeit richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Verfahrensablauf

Die Förderung in Tagespflege ist beim Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Bereich Kindergarten/Tagespflege zu beantragen. Hierfür können bereitgestellte Formulare genutzt werden. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Leistungsberechtigen einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, ist einzelfallbezogen. Einzelheiten können dem Antragsformular sowie dem Merkblatt zum Antrag entnommen werden.