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Übernahme der Bestattungskosten

Amts- und gerichtsärztlicher Dienst

Vorwiegend werden wir im Auftrag von Behörden tätig und sind für bestimmte amtsärztliche Untersuchungen zuständig. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Informationen:

  • Informationen aufgrund gesetzlicher Änderungen (neues ÖGD-Gesetz vom 01.01.16) bezüglich einer amtsärztlichen Untersuchung vor einer Einstellung in ein Beamtenverhältnis erhalten Sie hier:  
  • Amtsärztliche Untersuchung bei Prüfungsunfähigkeit führen wir unter folgenden Voraussetzungen durch:
    Prüflinge sollten vor Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat des amtsärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (07231/308-9792) mit ihrer Hochschule / Fachhochschule - unter Berücksichtigung ihrer Prüfungsordnung - die Erforderlichkeit einer amtsärztlichen Untersuchung abgeklärt haben. Sollte sich hieraus ein begründeter Auftrag der Hochschule / Fachhochschule ergeben, erfolgt eine zeitnahe Terminvergabe. Zusätzlich wird ein Attest der Hausärztin/des Hausarztes vom Krankheitstag benötigt. 
  • Zuständig sind wir auch für Auslandsreisende, die für die Mitführung von Betäubungsmitteln eine Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigung nach dem Schengener Abkommen benötigen. Für diese und andere Beglaubigungen benötigen Sie einen Termin. 
  • Bestätigungen für das Finanzamt bei außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastungen führen wir weiterhin durch.

    Wichtig: Beihilfeberechtigte benötigen für die Beantragung von stationären Rehamaßnahmen seit 01.07.2015 kein amtsärztliches Zeugnis mehr. Hierfür reicht ein ärztliches Attest des behandelnden Haus- oder Facharztes! 

Bei Anfragen oder zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt unter der Telefonnummer 07231 308 9792 auf oder schreiben Sie eine Mail an gesundheitsamt@enzkreis.de.