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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Punkteabbau

Ab dem 01.05.2014 wird für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgezogen, sofern nicht mehr als fünf Punkte für den Betroffenen im Fahreignungsregister eingetragen sind. Für die Gewährung des Punktabzuges ist der erreichte Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Der Punktabzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren zulässig.

weitere Informationen finden Sie hier: BMVI - Führerschein-Fahreignungs-Bewertungssystem (ab 1. Mai 2014)