Straßenverkehrs- und Ordnungsamt
Bitte beachten Sie, dass sich die Dienststellen des Straßenverkehrs- und Ordnungsamts an verschiedenen Standorten befinden.
Mit diesen Fachbereichen kümmern wir uns um die öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Bußgeldbehörde
Wir sind zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Verkehrsverstößen.
Fahrerlaubnisbehörde
Alles, was mit der Fahrerlaubnis zu tun hat, erledigen wir.
Hinweis: Bei der Fahrerlaubnisbehörde ist das Begleichen von Gebühren lediglich mit EC-Karte möglich!
Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Die beiden Kfz-Zulassungsstellen in Pforzheim und Mühlacker erledigen alle anfallenden Aufgaben rund um die Zulassung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Straßenverkehrsbehörde
Unsere Zuständigkeit* umfasst:
- Fragen der allgemeinen Verkehrssicherheit
- Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen
- Ahndung von Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung Straße und das Güterkraftverkehrsgesetz
- Erteilung von Güterkraftverkehrserlaubnissen/Gemeinschaftslizenzen
- Erteilung von Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte
- Erteilung von sonstigen Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung
- Anordnung von Geschwindigkeitskontrollen
Gaststätten- und Gewerberecht, Einheitlicher Ansprechpartner
Da in Deutschland Gewerbefreiheit besteht, hat grundsätzlich jeder die Möglichkeit, ein Gewerbe auszuüben. Nach Anmeldung des Gewerbes bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadtverwaltung kann der Betrieb aufgenommen werden. Allerdings ist für bestimmte Gewerbezweige neben dieser Anmeldung eine Erlaubnis erforderlich.Unter anderem erhalten Sie bei uns, bei Erfüllung der Voraussetzungen, die notwendigen Erlaubnisse für nachfolgende Bereiche:
- Gaststättengewerbe
- Messen, Ausstellungen und Märkte
- Reisegewerbe
Am 1. Januar 2010 nahm der Einheitliche Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie beim Landratsamt seine Arbeit auf. Er bietet allen in- und ausländischen Dienstleistern „Hilfe aus einer Hand“ in allen Verfahrensfragen und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind.
Versammlungsrecht
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist von elementarer Bedeutung für einen demokratisch verfassten Staat. Deshalb benötigt man für eine Demonstration als öffentliche und gemeinschaftliche Meinungsäußerung auch keine Genehmigung. Um den störungsfreien Ablauf zu gewährleisten kann das Ordnungsamt allerdings Auflagen festlegen. Deshalb besteht für den Veranstalter auch die grundsätzliche Pflicht zur Anmeldung einer Demonstration.
Waffen- und Sprengstoffrecht
Der Umgang mit Waffen und Munition sowie explosionsgefährlichen Stoffen bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Es gibt hohe Sicherheitsanforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Ansprechpartner für sämtliche Fragen zum Waffen- und Sprengstoffrecht ist im gesamten Enzkreis die
"Gemeinsame Dienststelle Waffen- und Sprengstoffrecht - Enzkreis und Stadt Mühlacker"
mit Sitz im Straßenverkehrs- und Ordnungsamt.