© MLR BW / Jan Potente
Inhalt

Kontrollen

Kontrollen nach "Cross Compliance"

Betriebe, die Einheitliche Betriebsprämie erhalten, verpflichten sich die so genannten Anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance - CC) einzuhalten, die seit 2005 in der Europäischen Union gelten.

Wir beraten zu den CC-Bestimmungen und prüfen deren Einhaltung. Dazu können Sie uns im Amt oder bei unseren ganzjährig stattfindenden Informationsveranstaltungen besuchen.

Stichprobenhafte, systematische Kontrollen werden von verschiedenen Fachbehörden vorgenommen:

  • Im Bereich Umwelt prüft die Untere Naturschutzbehörde die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, alle anderen Richtlinien das Landwirtschaftsamt.
  • Bei Anlasskontrollen, sog. "Cross Checks", werden die Fachrechtsbehörden Umweltamt, Amt für Naturschutz oder Veterinäramt beteiligt.
  • Im Bereich Tierhaltung und Tierkennzeichnung von unserem Verbraucherschutz- und Veterinäramt
  • Im Bereich Futter- und Lebensmittelsicherheit vom Regierungspräsidium Karlsruhe

Informationen und Arbeitshilfen zu "Cross Compliance" finden Sie auf den Infodienstseiten des MLR.

Kontrollen nach Fachrecht

  • Pflanzenschutzmittelrecht
  • Düngerrecht
  • Saatgutverkehrskontrolle

Kontrollen nach InVeKoS
(Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem)

Über den sogenannten Gemeinsamen Antrag können landwirtschaftliche Betriebe an EU-Ausgleichsleistungen und Förderverfahren teilnehmen.
Wo Gelder fließen, wird die Einhaltung der Vertragsbedingungen stichprobenhaft und zufällig vom Landwirtschaftsamt kontrolliert. Die Kontrollinhalte unterscheiden sich je nach Maßnahme. Bei Direktzahlungen, FAKT-Maßnahmen, Ausgleichszulagen oder Landschaftspflegeverträgen werden die landwirtschaftlichen Flächen auf Größe, Lage, Kultur und Bewirtschaftungszustand überprüft und vermessen. Zusätzlich werden betriebs- und auflagenspezifische Unterlagenprüfungen durchgeführt, da die Dokumentationspflicht weit über das Fachrecht hinausgeht.

Festgestellte Abweichungen von der Beantragung oder fehlende Unterlagen führen bei dem kontrollierten Betrieb zu einer Sanktionierung der beantragten Mittel.

Aktuelle Informationen zu den verschiedenen Fördermaßnahmen und den damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen erhalten Sie in den Infoveranstaltungen des Landwirtschaftsamtes, den jährlich verschickten Informationsmaterialien an die bereits teilnehmenden Betriebe oder auf der Infodienstseite des MLR.

Neueinsteigern empfehlen wir eine ausführliche persönliche oder telefonische Beratung bei uns!


Referenzpflegeaufträge (RPAs) /Bruttofläche

Eine Serviceleistung stellt die Bearbeitung von Referenzpflegeaufträgen dar. In FIONA können uns landwirtschaftliche Betriebe grafisch mitteilen, dass sich der Zustand oder die Größe einer Bruttofläche verändert hat. Zum Beispiel wurde durch eine Schnittmaßnahme eine Fläche wiederhergestellt, durch Baumaßnahmen versiegelt oder durch Grenzkorrekturen Schlagverläufe geändert. Der Landwirt setzt in FIONA an dieser Stelle einen RPA-Punkt. Dieser wird an uns elektronisch übermittelt. Wir messen dann diese gemeldeten Flächen nach und pflegen sie in das System ein.

Allerdings bitten wir um sorgfältige Prüfung vorab, ob der Auftrag tatsächlich gerechtfertigt ist, da wir in der Vergangenheit leider etliche RPAs ablehnen mussten.
Zum Beispiel muss die Fläche zu mindestens 50 % mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bedeckt sein, um als Grünland förderfähig zu sein.

Eine Hilfe, was tatsächlich förderfähiges Grünland ist, bietet diese Broschüre.


Längerfristige Lagerung von Siloballen - die Fläche ist nicht beihilfefähig


Sukzession - Randbereich nicht förderfähig





Wer ist zuständig?

Landwirtschaftliche Prüfer

Vermessungstechniker