Unterbringung und Versorgung
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbenden sowie den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, längstens jedoch für 24 Monate, ist der Enzkreis als untere Aufnahmebehörde für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften (vorläufige Unterbringung) zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Unterbringung betreuen und verwalten die Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises und regeln die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreiskommunen im Wege der Anschlussunterbringung.
Das Team Versorgung ist für die Sicherstellung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, die sich tatsächlich im Enzkreis aufhalten und über kein Einkommen und Vermögen verfügen, zuständig. Hiervon umfasst sind die Gewährung von Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die medizinische Versorgung sowie Ansprüche auf Bildung und Teilhabe.
FAQ - Bezahlkarte/SocialCard im Enzkreis
Was ist die Bezahlkarte?
Leistungen, die bisher in Bargeld ausgezahlt oder auf ein Konto überwiesen wurden, werden jeden Monat auf die Bezahlkarte gebucht. Mit dem Guthaben auf der Bezahlkarte kann in Geschäften oder bei Dienstleistern bezahlt werden. Der Rechnungs-Betrag wird sofort von dem Guthaben auf der Karte abgebucht. So lässt sich immer sehen, wieviel Geld noch verfügbar ist. Die Bezahlkarte wird auch SocialCard genannt.
Wie läuft die Einführung der Bezahlkarte im Enzkreis ab?
Die Bezahlkarte bekommen nach und nach alle Flüchtlinge, die Asylbewerber-Leistungen erhalten. Zuerst bekommen volljährige Personen (ab 18 Jahren), die in Gemeinschaftsunterkünften leben, eine Bezahlkarte. Die Karten werden durch die Unterkunftsleitungen übergeben.
Danach bekommen auch alle leistungsberechtigten Personen, die in gemeindeeigenen Wohnungen leben, eine Bezahlkarte. Diese Bezahlkarten werden von der Leistungsabteilung übergeben. Die Karte wird mit einer PIN, einem Autorisierungscode sowie einer Anleitung zur Nutzung und einer Datenschutzerklärung übergeben.
Welche Arten von Bezahlkarten gibt es?
Es gibt Bezahlkarten im Scheckkartenformat aus Plastik, und es gibt rein digitale Bezahlkarten. Im Enzkreis gibt es die Bezahlkarte zunächst nur im Scheckkartenformat.
Wer bekommt eine Bezahlkarte?
Jede volljährige Person (ab 18 Jahren), die einen Anspruch auf Asylbewerber-Leistungen hat, erhält eine Bezahlkarte. Dazu gehören beispielsweise Personen, die sich im Asylverfahren befinden, abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die eine Duldung haben sowie Ausländerinnen und Ausländer, die ausreisepflichtig sind.
Personen, die nur geringfügige Leistungen erhalten, mit denen das Einkommen ergänzt und aufgestockt wird, sogenannte „Aufstocker“, erhalten keine Bezahlkarte.
Die Geldbeträge für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren) werden auf die Bezahlkarten der Eltern gebucht.
Personen mit anerkanntem Schutzstatus, die keinen Anspruch auf Asylbewerber-Leistungen haben, sondern einen Anspruch auf SGB II-Leistungen, erhalten ebenfalls keine Bezahlkarte. Dazu gehören beispielsweise Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Können Ehepaare ein gemeinsames Guthaben erhalten?
Ja. Ehepaare und Familien können als Bedarfsgemeinschaft angelegt werden. Jede erwachsene Person erhält dann eine eigene Bezahlkarte, mit der über das gemeinsame Guthaben verfügt werden kann.
Wie erhält man die Bezahlkarte?
In Gemeinschaftsunterkünften geben die Unterkunftsleitungen die Bezahlkarten aus. Wer nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, erhält die Bezahlkarte bei der Leistungsabteilung des Landratsamtes Enzkreis (AsylbLG).
Wird ein Computer oder ein Smartphone benötigt, um die Karte nutzen zu können?
Nein. Für die Zahlung mit der Karte wird kein Computer und kein Smartphone benötigt. Für die Verwaltung der Karte bieten sich aber die App „My SocialCard“ oder das Online-Portal an, um Guthaben oder Buchungen zu kontrollieren. Nicht alle Geldautomaten zeigen den Guthaben-Stand.
Weitere Infos auf www.socialcard.de
Wie funktionieren die App-Installation und die Anmeldung?
Die App „My SocialCard“ kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Die App gibt es für Apple und für Android. Eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer ist nicht zwingend erforderlich. Mit dem Autorisierungscode lässt sich ein SocialCard-Benutzerkonto mit eigenem Passwort anlegen.
Wer eine digitale Karte über sein Smartphone-Wallet nutzen möchte, muss eine E-Mail-Adresse angeben.
Sind Online-Zahlungen mit der Bezahlkarte möglich?
Ja. Dafür reicht die 16-stellige Visa-Kartennummer, die auf der Vorderseite der Karte steht, sowie das Ablaufdatum der Karte und der dreistellige CVC-Code auf der Rückseite der Karte. Die Online-Zahlung per Bezahlkarte funktioniert genauso wie die Online-Zahlung mit einer Kreditkarte.
Hinweis: Auf der Vorderseite der Karte stehen 2 Nummern. Die 16-stellige Visa-Kartennummer wird für Online-Zahlungen benötigt. Mit der 19-stellige Kartennummer wird die Bezahlkarte aktiviert.
Sind Überweisungen und Lastschriften mit der Bezahlkarte möglich?
Ja, aber nicht an alle Anbieter. Im Inland können Überweisungen und Lastschriften auf Antrag freigeschaltet werden. Die Leistungsabteilung im Amt für Migration prüft vor Freigabe, ob eine Ausnahme vorliegt. Die Einrichtung von Daueraufträgen ist nicht möglich.
Wie können Inhaber einer Bezahlkarte die Freigabe von Online-Zahlungen beantragen?
Für die Freigabe sind ein Nachweis der Notwendigkeit sowie die Angabe des Zahlungsempfängers erforderlich.
Wie lässt sich die Freigabe einer Überweisung beantragen?
Die Freigabe kann über die App „My SocialCard“ oder das Internet-Portal www.socialcard.de beantragt werden. Inhaber der Bezahlkarte müssen sich zuerst in ihrem persönlichen Bezahlkarten-Konto einloggen. Hier gibt es ein Eingabe-Menü für Überweisungen, in dem der gewünschte Zahlungsempfänger und die Kontodaten des Zahlungsempfängers in den entsprechenden Feldern eingetragen werden. Außerdem muss ein Nachweis hinzugefügt werden, warum die Überweisung notwendig ist. Dafür können auch Dokumente hochgeladen werden. Zum Schluss wird die Überweisung bestätigt. Der Freigabe-Antrag wird dann automatisch an das Amt für Migration im Landratsamt Enzkreis übermittelt. Das Amt für Migration gibt die Überweisung dann nach einer Prüfung gesondert für jeden Anbieter frei und der Betrag wird überwiesen.
Es gibt auch eine Liste mit Anbietern, an die Überweisungen grundsätzlich möglich sind und die nicht freigegeben werden müssen. Auf dieser sogenannten Positiv-Liste stehen beispielsweise Anbieter von Sprachkursen oder Vereine. Alle Anbieter, an die eine Überweisung ohne Freigabe möglich ist, finden Sie im Eingabemenü für Überweisungen unter dem Feld Zahlungs-Empfänger als Auswahl-Liste. An alle Zahlungsempfänger, die in dem Auswahl-Menü angeklickt werden können, ist eine Überweisung grundsätzlich und ohne Freigabe möglich.
Wie funktionieren Lastschriften mit der Bezahlkarte?
Die Freigabe kann über die App „My SocialCard“ oder das Internet-Portal www.socialcard.de beantragt werden. Inhaber der Bezahlkarte müssen sich zuerst in ihr persönliches Bezahlkarten-Konto einloggen. Hier gibt es ein Eingabe-Menü mit dem eine IBAN für die Teilnahme am Lastschrift-Verfahren beantragt werden kann. Dafür werden die Daten des Zahlungsempfängers in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen. Außerdem muss begründet werden, warum Inhaber der Bezahlkarte dem Zahlungsempfänger den Geldeinzug vom Konto per Lastschrift erlauben muss. Nach Prüfung lässt das Amt für Migration dem Konto-Inhaber eine IBAN zukommen. Diese IBAN vom Konto benötigt der Zahlungsempfänger, damit er die Rechnungsbeträge vom Bezahlkarten-Guthaben einziehen kann.
Können auch Lastschriften und Überweisungen ins Ausland durchgeführt werden?
Nein. Überweisungen und Lastschriften ins Ausland sind ausgeschlossen.
Wo sind Bargeldabhebungen möglich?
Informationen dazu finden Sie in der App oder auf dem Online-Portal nach dem Login in das SocialCard Konto. Bargeld kann auch in vielen Drogeriemärkten oder Supermärkten abgehoben werden.
Wie hoch ist Guthaben-Betrag, der auf meine Bezahlkarte gebucht wird?
Die Höhe des Leistungsanspruchs ändert sich mit der Einführung der Bezahlkarte nicht; sie ist vom Einzelfall abhängig und bemisst sich nach den Bedarfssätzen, die im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt sind. Der Leistungsbetrag wird in der Regel monatlich automatisch als Guthaben auf die Bezahlkarte gebucht.
In welcher Höhe sind Bargeldabhebungen möglich und wer darf darüber verfügen?
Jede Person kann pro Monat grundsätzlich 50 Euro Bargeld abheben. Pro Kind können Eltern zusätzlich 75 Euro Bargeld abheben. Damit kann ein Elternpaar mit zwei Kindern im Monat insgesamt 250 Euro Bargeld abheben.
Das restliche Guthaben kann zur Kartenzahlung im Einzel- und Onlinehandel genutzt werden.
Weitere Infos unter www.socialcard.de
Ist die Anzahl der Bargeldabhebungen pro Monat begrenzt?
Wo kann die Bezahlkarte genutzt werden?
Die Karte kann ausschließlich in Deutschland verwendet werden. Die Nutzung im Ausland ist gesperrt.
Ist die App mehrsprachig?
Ja. Die App und alle wichtigen Dokumente sind in rund 30 Sprachen verfügbar.
Können Asylbewerber sich Leistungen auf ein eigenes Bankkonto überweisen lassen?
Grundsätzlich erhalten alle Asylbewerber eine Bezahlkarte, auf die der Leistungsbetrag als Guthaben gebucht wird. Sofern Leistungsempfänger ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (mindestens drei Monate) aus Arbeits-Einkommen bestreiten, können AsylbLG-Leistungen, durch die das Einkommen aufgestockt wird, auf ein Bankkonto überwiesen werden.
Was passiert, wenn die PIN vergessen wurde?
Die PIN steht im Schreiben zur Kartenausgabe. Sie kann auch über die App oder das Online-Portal eingesehen werden.
Was passiert, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben wurde?
Wenn der Karteninhaber die PIN dreimal falsch eingegeben hat, wird die Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt. Die Karte kann durch die Leistungsbehörde entsperrt werden. Es gilt weiterhin die ursprüngliche PIN, die in der App oder über das Online-Portal abgefragt werden kann.
Kann die PIN geändert werden?
Was tun, wenn der Benutzername oder das Passwort vergessen wurde?
Im Online-Portal gibt es eine Funktion „Passwort vergessen“ oder „Benutzername vergessen“, um neue Zugangsdaten zu erhalten.
Funktioniert die Bezahlkarte mit Apple Pay oder Google Pay?
Ja. Die Karte kann über die SocialCard-App oder manuell in der Wallet hinterlegt werden.
Wie wird die Karte bei der ersten Zahlung verwendet?
Die Karte muss beim ersten Mal, wenn Sie im Geschäft, im Supermarkt oder bei einem Dienstleister bezahlen, direkt in den Lese-Schacht des Kartenzahlungs-Terminals eingesteckt werden. Anschließend muss die PIN eingegeben werden. Danach ist die Karte aktiviert, und es kann kontaktlos bezahlt werden, indem die Karte vor das Bezahl-Terminal gehalten wird.
Was tun bei Kartenverlust?
Die Karte kann über die App oder das Portal gesperrt und wieder entsperrt werden.
Bei Diebstahl muss zusätzlich sofort die VISA-Sperrhotline angerufen werden. Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden. Das Landratsamt Enzkreis stellt dann eine neue Karte aus.
Was ist der Unterschied zwischen „Karte sperren“ und „Karte kündigen“?
Eine Karte kann temporär gesperrt und wieder entsperrt werden. Nach einer Sperre können keine Zahlungen mehr mit der SocialCard durchgeführt werden. Nach der Entsperrung ist die Karte wieder voll einsetzbar.
Eine Karte, die gekündigt wurde, kann nicht mehr aufgeladen und genutzt werden kann. Ein bestehendes Rest-Guthaben kann noch aufgebraucht werden. Es wird kein Guthaben als Bargeld ausgezahlt.
Muss die alte Karte zurückgeschickt werden?
Nein. Die Karten sollten nach Kündigung entsorgt werden. Eine Rücksendung ist nicht notwendig. Bitte denken Sie daran, den Chip unleserlich zu machen. Das geht am besten, indem die Karte kleingeschnitten wird.
Kann eine durch die Leistungsbehörde gesperrte Karte durch den Karteninhaber wieder entsperrt werden?
Nein. Nur die Leistungsbehörde kann eine solche Sperre aufheben.
Kann die Leistungsbehörde das Verfügungslimit oder die Einkäufe einsehen?
Nein. Dieser „Blick ins Portemonnaie“ ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Sollte es Rückfragen zu dem Stand des Verfügungslimits geben, zum Beispiel, weil die Leistungsabteilung einen Fehler bei den Buchungen vermutet, ist die Leistungsbehörde auf die Mitwirkungspflicht des Karteninhabers angewiesen.
Warum wird ein „falscher“ Stand des Verfügungslimits angezeigt?
Bei der Berechnung des aktuellen Verfügungslimits werden sowohl gebuchte als auch vorgemerkte Umsätze berücksichtigt. Bei vorgemerkten Umsätzen „reservieren“ Händler Beträge, ohne die Beträge jedoch direkt abzurechnen und abzubuchen. Der reservierte Betrag ist nicht mehr verfügbar, wird aber auch noch nicht als Abbuchung angezeigt. Der Stand des Verfügungslimits kann so vermeintlich falsch angezeigt werden.
Bei gemeinsamen Guthaben von Ehepaaren und Familien kann außerdem eine andere Person auf das Guthaben zugegriffen haben.
Was passiert, wenn die Bezahlkarte defekt ist und nicht mehr funktioniert?
Die Leistungsbehörde muss informiert werden. Nach Prüfung wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Eine Barauszahlung des Guthabens erfolgt nicht.
Was passiert bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder in eine andere Stadt?
Die Karte bleibt weiterhin gültig. Die neue Behörde übernimmt die Verwaltung der Bezahlkarte, sobald die 19-stellige Kartennummer übermittelt wurde.
Wann genau wird das Guthaben auf die Bezahlkarte gebucht?
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden in der Regel am Ende des Monats für den folgenden Monat überwiesen.
Was passiert bei Änderungen des Namens, zum Beispiel bei Heirat?
Namensänderungen werden durch die Leistungsabteilung vorgenommen, sobald der Name im Aufenthaltstitel geändert wurde.
Was passiert bei Änderungen des Leistungsstatus?
Die Bezahlkarte wird nur für den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) verwendet. Sobald der Karteninhaber keinen Anspruch mehr auf diese Leistungen hat, ist die Karte nicht mehr erforderlich. Das passiert zum Beispiel bei einem Wechsel in eine andere Leistungsart wie dem SGB II oder bei Arbeitsaufnahme. Das vorhandene Guthaben kann aufgebraucht werden, danach wird die Karte gekündigt.
Was passiert mit dem Guthaben auf der Bezahlkarte bei Ausreise oder Rückführung ins Herkunftsland?
Die Karte wird deaktiviert. Ein Restguthabenwird in der Regel an die Behörde zurücküberwiesen.
Die Bezahlkarte wurde gestohlen - Was tun?
Die Karte sollte sofort über Sperr-Hotline 116 116 oder per App gesperrt werden, so dass diese nicht mehr benutzt werden kann. Auch bei Diebstahl oder Verlust des Smartphones, auf dem die Bezahlkarte digital gespeichert ist, sollte die Karte umgehend gesperrt werden. Außerdem sollte der Diebstahl und Verlust der Bezahlkarte bei der Polizei gemeldet werden. Sollte eine Bezahlkarte oder Smartphone für illegale Tätigkeiten genutzt werden, kann der Besitzer verantwortlich gemacht werden, wenn er den Diebstahl nicht meldet. Darüber hinaus muss das Amt für Migration informiert werden.