DER Kreistag
Die Mitglieder des Kreistags sind die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er wird von den Kreisbürgern in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Diese Wahlen finden alle 5 Jahre statt, das letzte Mal im Juni 2024. In Baden-Württemberg setzt sich der Kreistag aus den gewählten Kreisräten und dem Landrat zusammen. Im Enzkreis besteht der Kreistag aus 60 Kreisrätinnen und Kreisräten.
Wofür ist der Kreistag zuständig?
Der Kreistag als das Hauptorgan des Landkreises entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises. Durch die Richtlinienkompetenz kann er Grundsätze für die Verwaltung festlegen. Der Landrat führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse des Kreistags um. Der Kreistag vertritt die Bürger im kommunalen Bereich. Daher wird er auch die „Kommunale Volksvertretung“ genannt.
Wie setzt sich der Kreistag aktuell zusammen?
- FWV Fraktion mit 17 Mitglieder
- CDU Fraktion mit 13 Mitgliedern
- SPD Fraktion mit 9 Mitgliedern
- AfD Fraktion mit 8 Mitgliedern
- Bündnis 90/Die Grünen Fraktion mit 8 Mitgliedern
- FDP Fraktion mit 5 Mitgliedern
In welcher Verbindung stehen der Kreistag und das Landratsamt?
Der Landrat ist als Vorsitzender des Kreistages und der Ausschüsse ein aktives Mitglied des Kreistages und leitet das Landratsamt. Gewählt wird er vom Kreistag für eine Dauer von acht Jahren. Der Kreistag ist die kommunale Vertretung der Landkreiseinwohner*innen des Landkreises und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. Das Landratsamt ist neben der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde auch die Kreisbehörde und somit die Selbstverwaltung des Landkreises.
Was sind Ausschüsse?
Die Ausschüsse bestehen aus den Kreistagsmitgliedern. Innerhalb der Fachausschüsse werden Themen, die in deren Zuständigkeit fallen, ausführlich besprochen und diskutiert.
Welche Ausschüsse bestehen?
Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht verhältnismäßig (Platzanzahl) dem Wahlergebnis der Kreistagswahl. Dabei können z. B. auch sachkundige Bürger zur Beratung hinzugezogen werden. Der Großteil der fachlichen Diskussionen findet in den Ausschusssitzungen statt. Die jeweiligen Mitglieder transportieren die Inhalte dieser Sitzungen an die weiteren Mitglieder der Partei. Ist eine Beschlussfassung durch den Kreistag erforderlich, erfolgt nach der Vorberatung im Ausschuss die Beschlussfassung im Kreistag.
Der Jugendhilfeausschuss ist als einziger Ausschuss in Baden-Württemberg gesetzlich vorgegeben.
- Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss mit 18 Mitgliedern
- Sozial- und Kulturausschuss mit 18 Mitgliedern
- Umwelt- und Verkehrsausschuss mit 18 Mitgliedern
- Jugendhilfeausschuss mit 20 stimmberechtigten und 9 beratenden Mitgliedern
Kann ich an Sitzungen teilnehmen?
Öffentliche Kreistags- und Ausschusssitzungen kann jeder Interessierte besuchen.
In den öffentlichen Bekanntmachungen, die ortsüblich in der Pforzheimer Zeitung, dem Pforzheimer Kurier sowie dem Mühlacker Tagblatt veröffentlicht werden, stehen Ort und Datum sowie die öffentliche Tagesordnung der Sitzung.
Wie werden Beschlüsse gefasst?
Beschlüsse werden mittels Abstimmung im jeweiligen Gremium gefasst. Die Abstimmungen werden mit Stimmenmehrheit durchgeführt.
Wo kann ich die gefassten Beschlüsse einsehen?
Nach der Sitzung wird ein Beschlussblatt mit den im öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse erstellt, das im Ratsinformationssystem innerhalb der jeweiligen Sitzung zur Verfügung steht.