Jugendamt
Adoptionsbegleitung
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Beistandschaften / Amtsvormundschaften
Jugendarbeit / Jugendschutz
Die Abteilung Jugendarbeit / Jugendschutz (JJ) ist zuständig für die Beratung und Begleitung in Fragen der Jugendarbeit im Landkreis sowie für Maßnahmen und Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hinzu kommen Projekte und Veranstaltungen, die in der Regel in Zusammenarbeit mit anderen Trägern oder Institutionen durchgeführt werden.
Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII). Ihre Aufgabe ist es, Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu schaffen, die sie in ihrer Lebensführung und Lebensbewältigung unterstützen.
Kindergartenfachberatung
Ziel der Fachberatung ist die Unterstützung, Ergänzung und Weiterentwicklung der Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen Beteiligten.
Pflegeeltern / Pflegekinder / Pflegefamilie
Um ein selbstsicherer Mensch zu werden, braucht ein Kind Geborgenheit und Liebe, Hilfe und Verständnis, Sicherheit und Anerkennung. Dies alles bekommen Kinder zunächst in der eigenen Familie, von den eigenen Eltern. Doch gibt es Eltern, die diese Grundlagen nicht oder nur teilweise schaffen können. Solche Familien brauchen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie beispielsweise psychologische Beratung und sozialpädagogische Familienhilfe, die Bedingungen innerhalb der Familie verbessern. Manchmal sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder der Problemlage nicht angemessen, so dass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie in Frage kommen kann. Details erfahren Sie in unserem Infofilm.
Codeeinbindung
Sozialpädagogische Familien- und Betreuungshilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein wichtiges ambulantes Hilfsangebot der Jugendhilfe. Das vordringlichste Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt der/die Familienhelfer/-in soll die Familie dabei unterstützen, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Zusammen mit dem/der zuständigen Sozialarbeiter/-in entwickelt die Familie einen Hilfeplan in dem die Ziele der Familienhilfe festgehalten werden.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Elternteile, die keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen von Unterhaltspflichtigen erhalten, können unter Umständen einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben.
Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der pädagogische Teil vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und der wirtschaftliche Teil von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wahrgenommen wird. Die WJH wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen ab. Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege, Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen oder Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen.