Jugendamt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes informieren, beraten und unterstützen Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des alltäglichen Zusammenlebens, vermitteln notwendige Hilfen und kümmern uns um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen gefährdet sind.
Adoption
Wir beraten und informieren umfassend zum Thema "Adoption von Minderjährigen". Dazu gehört die Beratung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern, die aufgrund schwieriger Lebensumstände darüber nachdenken, ein neues Zuhause für ihr Kind im Rahmen einer Adoptionsvermittlung durch das Jugendamt zu finden. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Beratung und Vorbereitung von Paaren, die ein Kind aus dem Inland oder Ausland adoptieren möchten. Zu unseren weiteren Aufgaben gehört die Begleitung von Adoptivfamilien nach Abschluss des Adoptionsverfahrens. Außerdem sind wir beratend und begleitend bei Stiefkindadoptionen beteiligt.
Adoptionsvermittlung und -begleitung
Sie denken über eine Adoptionsfreigabe nach
Sie fühlen sich für Ihr Kind verantwortlich und möchten, dass es unter dauerhaft guten Bedingungen aufwachsen kann. Sie sehen jedoch keine Möglichkeit für sich, Ihr Kind aktuell oder in Zukunft selber betreuen und erziehen zu können. Sie möchten sich unverbindlich und ausführlich über die Möglichkeit informieren, ein gutes Zuhause für Ihr Kind im Rahmen einer Adoptionsvermittlung zu finden.
Sie erhalten bei uns umfassende und vertrauliche Beratung, zu der auch die Information über weitere Hilfe- und Unterstützungsangebote gehört. Auf Wunsch beraten wir Sie auch anonym. Wir arbeiten ferner mit den Schwangerschaftsberatungsstellen zusammen, wenn Sie sich für die Möglichkeit einer "Vertraulichen Geburt" entschieden haben.
Wir informieren Sie genau über den Ablauf einer Adoptionsvermittlung und über die rechtlichen Aspekte und Folgen einer Adoptionsfreigabe. Gerne beziehen wir Sie in die Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern mit ein. Wir stehen Ihnen auch nach erfolgter Adoptionsvermittlung als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Sie denken über die Adoption eines Kindes nach
Sie möchten sich ausführlich für die Adoption eines Kindes informieren. Vielleicht dürfen oder können Sie aus verschiedenen Gründen kein eigenes Kind bekommen. Daneben gibt es auch andere Beweggründe, einem Kind ein neues Zuhause zu ermöglichen.
Wir informieren Sie ausführlich über alle Aspekte einer Inlandsadoption - auf Wunsch auch über eine Auslandsadoption. Dazu gehören Informationen über die einzureichenden Unterlagen, den Ablauf des Bewerberverfahrens und den Vorbereitungskurs für AdoptivbewerberInnen. Beispielhaft geben wir Auskunft über den Ablauf einer Adoptionsvermittlung und des darauf folgenden Adoptionsverfahrens.
Unsere Aufgabe ist es, für ein uns anvertrautes Kind geeignete Eltern zu finden und nicht für Adoptionswillige ein geeignetes Kind zu suchen. Wir suchen vor allem Paare, die sich auf Überraschungen und Herausforderungen mit einem Adoptivkind einlassen wollen und können. Außerdem erwarten wir von zukünftigen Adoptiveltern, dass sie den abgebenden Eltern Wertschätzung entgegen bringen können und in der Begleitung und Erziehung des Adoptivkindes offen mit dem Adoptivstatus des Kindes umgehen.
Sie haben ein Kind adoptiert und sind an Angeboten für Adoptivfamilien im Enzkreis interessiert
Wenn Sie bereits ein Kind adoptiert haben und in den Enzkreis gezogen sind oder länger keinen Kontakt mehr mit der Adoptionsvermittlungsstelle hatten, laden wir Sie ein, sich bei uns persönlich über die Angebote für Adoptiveltern und -kinder zu informieren.
Zu unseren Angeboten für Adoptivfamilien gehören z. B. Beratungsgespräche, Adoptivelterntreffen, Vorträge oder Fortbildungen. Einmal jährlich findet in der Regel ein Wandertag und ein Grillfest für Adoptivfamilien statt. In größeren Abständen bieten wir außerdem für adoptierte Kinder eine Biografiegruppe an, in der sich die jungen Adoptierten unter fachlicher Anleitung mit ihrer Geschichte auseinandersetzen können.
Gerne informieren wir Sie regelmäßig per Newsletter über aktuelle Angebote oder sonstige interessante Hinweise für Adoptiveltern und -kinder.
Sie denken über die Adoption Ihres Stiefkindes nach
Ihr/e Partner/in, mit dem/der Sie seit einiger Zeit zusammen leben, ist Elternteil eines Kindes, welches Sie im täglichen Zusammenleben als Familie schätzen gelernt haben. Aus unterschiedlichen Gründen denken Sie gemeinsam mit Ihrem/r Partner/in über eine Adoption des Kindes nach.
Wir beraten und informieren Sie über die Voraussetzungen, die bei der Beantragung einer Stiefkindadoption gegeben sein müssen. Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen zum Ablauf des gerichtlichen Adoptionsverfahrens.
Wenn Sie bereits die Adoption Ihres Stiefkindes beantragt haben, werden wir durch das zuständige Familiengericht darüber informiert und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um Sie und das anzunehmende Kind kennenzulernen. Wir sind begleitend und beratend am Verfahren beteiligt, dabei erweist sich eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten als zielführend.
Sie wurden als Kind adoptiert und haben Fragen zu Ihrer Geschichte
Sie wurden als Kind von einem Adoptivelternpaar aus dem Enzkreis adoptiert und haben Fragen zu Ihrer persönlichen Geschichte oder z. B. zum Ablauf der damaligen Adoptionsvermittlung. Vielleicht beschäftigen Sie sich auch mit ganz anderen Fragen, die mit dem Wunsch, mehr über Ihre Herkunft zu erfahren oder bereits die Absicht, Kontakt mit einem leiblichen Elternteil aufzunehmen.
Wir stehen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und hoffen, dass wir Ihnen Hilfestellung geben können. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, Einsicht in Ihre Adoptionsakte zu beantragen. Solange Sie noch nicht volljährig sind, benötigen Sie dafür das Einverständnis Ihrer Adoptiveltern. Wir prüfen zunächst, inwiefern eine persönliche Akteneinsichtnahme möglich ist oder ob alternativ die Weitergabe von Informationen durch die Fachkraft erfolgen muss.
Bei einem Kontaktwunsch mit einem/beiden leiblichen Elternteil/en bemühen wir uns mit Hilfe der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Suche nach der jeweiligen Person aufzunehmen und einen Kontakt herzustellen.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Sie als Eltern Alarmsignale früh erkennen und sich beraten lassen. Wir helfen Ihnen dabei, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und Konflikt-Situationen besser zu bewältigen.
Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr Jugendamt und vereinbaren ein Beratungsgespräch.
Wir erarbeiten mit Ihnen individuelle situationsgerechte Lösungsansätze und behandeln jedes Gespräch vertraulich.
Was tun wir?
- Wir beraten umfassend und persönlich bei Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen und gehen auf Ihre konkrete Lebenssituation ein.
- Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen - seien es ambulante oder stationäre Hilfen.
- Wir bieten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
- Wir stellen den Schutz von Kindern sicher, deren Wohl durch körperliche und/oder psychische Gewalt oder durch Vernachlässigung gefährdet ist.
- Wir nehmen Hinweise aus der Bevölkerung ernst und arbeiten mit anderen Einrichtungen und Institutionen zusammen.
- Wir nehmen Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn ihr Wohl konkret gefährdet ist oder wenn sie uns darum bitten.
- Wir beraten und begleiten Sie bei Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung des Umgangsrechtes.
- Wir wirken bei Verfahren des Familien- und Jugendgerichts mit.
- Wir vermitteln zu anderen professionellen Diensten oder Einrichtungen.
Für wen?
- Eltern und Alleinerziehende, die Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes oder ihrer Kinder benötigen.
- Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden.
- Paare mit Kind oder Kindern, die sich in der Trennungs- oder Scheidungsphase befinden.
- Umgangsberechtigte Menschen während und nach der Trennung oder Scheidung
TEAM WEST
Sachgebietsleiterin: Frau Jüttner
Teamsekretariat: Frau Ottendörfer
Jugendhilfe im Strafverfahren: Frau Schottmüller
- Birkenfeld
- Eisingen
- Engelsbrand
- Ispringen
- Kämpfelbach
- Keltern
- Königsbach-Stein
- Remchingen, Wilferdingen, Nöttingen, Darmsbach, Singen, Sperlingshof
- Straubenhardt, Feldrennach, Pfinzweiler, Ottenhausen, Schwann, Conweiler, Langenalb
TEAM MITTE
Sachgebietsleiterin: Frau Kutschera
Teamsekretariat: Frau Ottendörfer, Frau Marasà und Frau Fischle
Jugendhilfe im Strafverfahren: Frau Abt, Frau Müllner und Frau Schottmüller
- Friolzheim
- Heimsheim
- Kieselbronn
- Knittlingen, Knittlingen-Stadt, Freudenstein, Hohenklingen, Kleinvillars
- Mönsheim
- Neuenbürg, Neuenbürg-Stadt, Waldrennach, Arnbach, Dennach
- Neuhausen
- Neulingen
- Niefern-Öschelbronn
- Ölbronn-Dürrn
- Ötisheim
- Tiefenbronn
- Wimsheim
- Wurmberg
TEAM OST
Sachgebietsleiterin: Frau Schmid
Teamsekretariat: Frau Fischle
Jugendhilfe im Strafverfahren: Frau Abt
Beistandschaften / Amtsvormundschaften
Wir unterstützen Sie bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Ausnahme, wenn das Jugendamt (der Beistand) das Kind vor Gericht vertritt, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Diese soll verhindern, dass das Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat. Es gibt sie in folgenden Formen: ambulant, als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.
Anspruch besteht auf alle Hilfen, die geeignet und notwendig sind, um die Ziele der Eingliederungshilfe zu erreichen. Welche konkreten Leistungen einem jungen Menschen zustehen, wird in einem pädagogischen Prozess in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und mehreren Fachkräften ausgehandelt und dann festgelegt. Über die Eingliederungshilfe kann eine Vielzahl an verschiedenen Hilfen gewährt werden, wenn nur diese den Bedarf decken können.
Ziel der Eingliederungshilfe ist die Inklusion in der Gesellschaft. Die individuellen Ziele der Eingliederungshilfe werden vom Jugendamt mit dem Betroffenen und seinen Bezugspersonen erarbeitet und im Hilfeplan festgeschrieben. Aufgabe der Eingliederungshilfe sind dabei:
- eine individuelle Lebensführung, die der Würde des Menschen entspricht zu ermöglichen
- volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern
- Betroffene zu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können
Hinweise zum Verfahrensablauf finden Sie hier.
Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin begleitet und unterstützt junge Menschen mit Behinderung und drohender Behinderung sowie deren Familien, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen (möchten). Zudem wirkt sie auf die Inanspruchnahme von bestehenden Rechten hin. Die Beratung ist kostenfrei, freiwillig und unabhängig.
Die Anspruchsgrundlage ist in § 10 b Abs. 1 SGB VIII definiert.
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Mehr über die Verfahrenslotsin finden Sie hier:
- PDF-Datei: 241 kB
Kreisjugendreferat
Beratung und Begleitung in Fragen der Jugendarbeit im Landkreis sowie für Maßnahmen und Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zählen in den Aufgabenbereich des Kreisjugendreferats. Zudem unterstützen die Mitarbeitenden bei Bedarf bei der Umsetzung des Kinder-und Jugendschutzes im Verein nach § 72 a SGB VIII. Hinzu kommen Projekte und Veranstaltungen, die in der Regel in Zusammenarbeit mit anderen Trägern oder Institutionen durchgeführt werden.
Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Aufgabe des Landkreises als öffentlicher Träger der Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII). Ihre Aufgabe ist es, Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zu schaffen, die sie in ihrer Lebensführung und Lebensbewältigung unterstützen. Mehr über
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Ziel der Fachberatung ist die Unterstützung, Ergänzung und Weiterentwicklung der Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen Beteiligten.
Pflegeeltern / Pflegekinder / Pflegefamilien
Um ein selbstsicherer Mensch zu werden, braucht ein Kind Geborgenheit und Liebe, Hilfe und Verständnis, Sicherheit und Anerkennung. Dies alles bekommen Kinder zunächst in der eigenen Familie, von den eigenen Eltern. Doch gibt es Eltern, die diese Grundlagen nicht oder nur teilweise schaffen können. Solche Familien brauchen Hilfe, die durch ambulante Angebote, wie beispielsweise psychologische Beratung und sozialpädagogische Familienhilfe, die Bedingungen innerhalb der Familie verbessern. Manchmal sind diese Hilfsangebote nicht ausreichend oder der Problemlage nicht angemessen, so dass die Aufnahme des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie in Frage kommen kann. Details erfahren Sie in unserem Infofilm.
Sozialpädagogische Familien- und Betreuungshilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein wichtiges ambulantes Hilfsangebot der Jugendhilfe. Das vordringlichste Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Hilfe zur Selbsthilfe, das heißt der/die Familienhelfer/-in soll die Familie dabei unterstützen, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Zusammen mit dem/der zuständigen Sozialarbeiter/-in entwickelt die Familie einen Hilfeplan in dem die Ziele der Familienhilfe festgehalten werden.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Elternteile, die keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen von Unterhaltspflichtigen erhalten, können unter Umständen einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der pädagogische Teil vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und der wirtschaftliche Teil von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wahrgenommen wird. Die WJH wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen ab. Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege, Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen oder Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen.