Sozial- und Versorgungsamt
Aufstiegs-BAföG beantragen
BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Hinweis
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt eine "Online-Ausfüllhilfe" zur Verfügung.
Über den nachfolgenden Link können Sie den BAföG-Antrag online ausfüllen und nach Abschluss ausdrucken und unterschrieben bei der zuständigen Stelle einreichen.
Link
Blindenhilfe beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Hinweis
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind von diesem Antrag umfasst, mit Ausnahme der Lernförderung. Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Für die tatsächliche Gewährung dieser Leistungen ist der Bedarf mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Weisen Sie Ihren Bedarf nicht nach, wird auf eine Bescheiderteilung verzichtet. Für Einzelheiten wenden Sie sich an Ihr Jobcenter oder den zuständigen kommunalen Träger.
Datenschutzerklärung des Serviceportals Baden-Württemberg
Weitere Unterlagen können Sie dem Online Antrag beifügen
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Hilfe zum Lebensunterhalt
Hinweis
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind von diesem Antrag umfasst, mit Ausnahme der Lernförderung. Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Für die tatsächliche Gewährung dieser Leistungen ist der Bedarf mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Weisen Sie Ihren Bedarf nicht nach, wird auf eine Bescheiderteilung verzichtet. Für Einzelheiten wenden Sie sich an Ihr Jobcenter oder den zuständigen kommunalen Träger.
Datenschutzerklärung des Serviceportals Baden-Württemberg
Weitere Unterlagen können Sie dem Online Antrag beifügen
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Hilfe zur Pflege beantragen
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern
Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Hinweis
Zuständige Stelle
- wenn die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem sie bis zum Tod Sozialhilfe bezogen hat
- wenn die verstorbene Person keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes
Sozialamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in Ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
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