Amt für Migration und Flüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen
Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch - Quick-Check
Hinweis
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Link
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474
Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch - Quick-Check
Hinweis
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Link
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474
Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit - Quick-Check
Hinweis
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.
Link
https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474