Inhalt

Amt für Migration und Flüchtlinge

Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler ICT-Karte beantragen

Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen

Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen

Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen

Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch - Quick-Check

Hinweis

Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Link

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474

Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch - Quick-Check

Hinweis

Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Link

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474

Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit - Quick-Check

Hinweis

Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt bereits nach den vom Bundestag am 19.01.2024 verabschiedeten und vom Bundesrat am 02.02.2024 gebilligten neuen Regelungen zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft.

Link

https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/039311358474

Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Fahrkostenerstattung für verwaltungsrechtliche Mitwirkung nach dem AsylbLG beantragen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) -  Aufenthaltserlaubnis beantragen

Niederlassungserlaubnis beantragen

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

Verpflichtungserklärung abgeben

Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen