Sprungziele
Inhalt

Müllgebührenveranlagung

Bei der Müllgebührenveranlagung können Sie: Zuzug, Umzug, Änderungen der Eigentumsverhältnisse, der Haushaltsgröße und der Zahl der Haushalte mitteilen, Restmüll-, Biotonnen und Grüne Tonnen bestellen, nicht benötigte oder defekte Mülltonnen abholen oder tauschen lassen, eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Bitte beachten Sie: Teilen Sie sämtliche Änderungen dem Landratsamt schriftlich mit. Verwenden Sie dafür das "Änderungsformular zur Müllgebührenveranlagung für Einzelhaushalte" oder das "Änderungsformular zur Müllgebührenveranlagung für Hausverwaltungen und Gewerbe" welches Sie Widersprüche gegen bestehende Bescheide sind grundsätzlich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt einzureichen.

Mülltonnentausch

Sollen Mülltonnen getauscht werden, geben Sie bitte die Tonnenart und die Tonnennummer an. Die Tonnennummer steht an der Außenseite unterhalb des Deckelrandes auf einem weißen Aufkleber. Sie ist siebenstellig. Grüne Tonnen haben keine Nummer. Der Austausch einer Tonne in eine andere Größe kostet 23,00 Euro. Bei allen nicht selbst verschuldeten Mängeln an der Mülltonne wird diese kostenlos ausgetauscht. Der Austausch kann telefonisch oder mit einem schriftlichen Antrag erfolgen. Bitte geben Sie dabei Ihre Kundennummer oder das Buchungszeichen an.