Jugendhilfeplan - Planung, Prävention und Bildung
(§11-26 SGB VIII)
Leitbild des Enzkreises
Der Enzkreis begleitet junge Menschen auf ihrem individuellen Weg zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft.
- Der Enzkreis tritt für die Vernetzung aller Bildungsakteure einer Kommune ein, um die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich zu verbessern.
- Wir übernehmen Verantwortung für Jugendliche, setzen auf ein breites Spektrum von Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit und fördern die offene Jugendarbeit in den Gemeinden. Wir unterstützen Kommunen bei der Finanzierung von Schulsozialarbeit.
- Wir beraten die Gemeinden bei der Planung von Kinder- und Jugendbeteiligungen.
- In Zusammenarbeit mit Gemeinden und freien Trägern setzen wir auf differenzierte, bedarfsgerechte Tagesbetreuungsangebote für Kinder und fördern die Entwicklung dieser Einrichtungen zu Orten der Familienbildung.
Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Ziel für alle Kinder und Jugendlichen muss eine „durchgängige Bildungsbiographie“ sein. Gerade in Lebensbereichen in denen junge Menschen Übergänge bewältigen müssen, sollten sie bestmöglich begleitet und unterstützt werden. Ein Übergang ist häufig geprägt von Brüchen und Unbekanntem. Kinder und Jugendliche, die eine positive Bindung zu ihrer Heimatgemeinde aufgebaut haben und im Gemeinwesen gut verankert sind, können diese Übergänge in der Regel besser bewältigen.
Dies betrifft sowohl den Übergang von der Kita in die Schule, wie auch in den nachfolgenden Lebensjahren den Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule, ggf. der Wechsel in eine andere Klasse, aber auch vom Schulabschluss ins Studium oder in eine Ausbildung und anschließend in den Beruf.
All diese Übergänge können nur dann gut gestaltet werden, wenn die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten und sich gemeinsam mit den Betroffenen darauf vorbereiten.
Das Jugendamt Enzkreis denkt das Thema des demografischen Wandels bei allen Projekten mit (z.B. KiFaMi, Kita-Bedarfsplanung). Nach den aktuellen Trends ist es vor allem für die kommunalen Entscheidungsträger wichtig frühzeitig Weichen zu stellen, beispielsweise im Ausbau von Betreuungsplätzen, weiteren kinder- und familienorientierten Angeboten wie Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren oder Mehrgenerationenhäuser. Der Enzkreis gehört zu den Kreisen, in denen sich die Zahl der 0- bis unter 21-Jährigen bis 2030 konstant halten wird. In der für die Tradierung von Gesellschaft besonders wichtigen Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen wird er in diesem Zeitraum jedoch 20 % verlieren und auch bei den 21- bis 25-Jährigen werden Rückläufigkeiten um 13 % erwartet. Daher sollten sich Fachkräfte aus den Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung fortlaufend mit den Herausforderungen, Folgen aber auch Chancen des demografischen Wandels befassen.
Um eine durchgängige Bildungsbiographie zu ermöglichen müssen verschiedene Bereiche, Akteure und Themen ineinandergreifen. So gilt es ein gutes aufeinander abgestimmtes Hilfe- und Präventionsnetzwerk (Präventionsketten) aufzubauen. Dies sind die Bereiche der Frühen Hilfen / Familienbildung, Kitas, Schulen / Schulsozialarbeit / Jugendarbeit und der Übergang von der Schule in den Beruf. Flankierend dazu führt das Jugendamt zahlreiche Projekte und Programme durch, um dieses Netzwerk stetig weiterzuentwickeln.
Frühe Hilfen
Ausgangssituation
Frühe Hilfen sind präventive, kostenlose Angebote der Elternbildung. Sie richten sich an (werdende) Eltern mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Ihre Inanspruchnahme ist freiwillig. Frühe Hilfen sollen die Kompetenzen aller Eltern von Beginn an stärken und (nicht nur, aber) insbesondere belasteten Familien Hilfe und Unterstützung bieten, so dass Belastungen und Risiken frühzeitig begegnet werden kann.
Familienbildung umfasst ebenfalls präventive, freiwillige Angebote. Diese gibt es zumeist in Form von Vorträgen, Kursen und Workshops, welche positiv auf das Zusammenleben in der Familie wirken sollen (z.B. Erziehungs- und Entwicklungsthemen, Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung, Gesundheitsförderung, Organisation des Familienalltags, Freizeitgestaltung u.ä.).
Aufgaben der Frühen Hilfen des Jugendamts
- Organisation der Netzwerktreffen Frühe Hilfen und Kinderschutz im nordöstlichen Enzkreis und Pflege des Netzwerks, Beteiligung am von der Stadt Pforzheim organisierten Netzwerk Kinderschutz Pforzheim/Enzkreis, Multiplikator im Bereich der Frühen Hilfen
- Bereitstellung der Angebote der Frühen Hilfen als niederschwellige Leistungen für Familien durch den Caritasverband Pforzheim e.V. (Familienhebammen, FGKiKP, EPB)
- Kreisweite Koordination der Angebote im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE: Kooperation mit Anbietern der Elternbildung, der offenen Treffs und der Familienfreizeiten/Familienerholung
- Vertretung des öffentlichen Jugendhilfeträgers in Bezug auf das Familienbesucherinnenprogramm
- Beteiligung an KiFaMi unter Beachtung der Bedarfe von Familien mit Kindern von 0-3 Jahren
Bestandsindikatoren
Netzwerktreffen Frühe Hilfen und Kinderschutz im nordöstlichen Enzkreis
Das Netzwerk besteht aus ca. 40 Personen unterschiedlicher Professionen (Träger, Fachkräfte, Institutionen). Jährlich finden zwei Treffen statt.
Angebote der Frühen Hilfen (Caritas)
2021: 165 Anfragen, davon gingen 144 in das Hilfsangebot der Frühen Hilfen über, davon 95 in eine länger dauernde Begleitung und 49 in eine bis zu fünf Stunden umfassende Beratung.
- PDF-Datei: 762 kB
Familienbesucherinnenprogramm
2019: Umsetzung in 13 Gemeinden durch 15 Familienbesucher*innen mit insgesamt 108 Besuchen.
Ziele
- Stärkung und Vernetzung der Akteure im Kinderschutz
- Frühzeitige Unterstützung von Familien bei der Wahrnehmung von erzieherischer Verantwortung und selbstverantwortlicher Ausübung von Familienaufgaben, Stärkung der Beziehungs- und Alltagskompetenzen durch lebensnah begleitende Angebote, konkrete Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen mit dem Ziel der Stärkung ihrer Konfliktbewältigungsfähigkeiten, Prävention daraus potenziell folgender prekärer Lebenslagen inkl. Jugendhilfebedarfe
Zielgruppe
Frühe Hilfen stehen allen Familien und werdenden Eltern (v.a. für Familien mit Kindern zwischen 0-3 Jahren) offen; zugleich richten sie sich vor allem an Familien in belastenden Lebenslagen
Familienbildung richtet sich an Familien in unterschiedlichen Lebenslagen
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
intern:
- Fachbereich Frühe Hilfen
- Kindergartenfachberatung
- Bildungsregion und Bildungsbüro
- Beratungsstellen Pforzheim und Mühlacker
extern:
- Caritasverband Pforzheim e.V.
- Kinderschutzbund Pforzheim/Enzkreis
- vhs Mühlacker
- vhs Pforzheim
- Haus der Familie Straubenhardt
- diverse Einzelpersonen und kleinere Anbieter der Familienbildung sowie Akteure im Kinderschutz
Handlungsschwerpunkte
- Multiprofessionale Vernetzung und Austausch der örtlichen Akteure im Kinderschutz, Vermittlung von Wissen
- Bedarfsgerechte, niedrigschwellige, individuelle, aufsuchende Begleitung von Familien für eine begrenzte Zeit, ggf. Überleitung in Anschlussangebote
- Schaffung von Orten der Begegnung und Kommunikation für Eltern und Familien, Stärkung von Eltern für den familiären Alltag, Bereitstellung niedrigschwelliger Zugänge zu Information und Beratung, Ermöglichung von Erholung für Familien in besonderen Lebenslagen
- Bereitstellung niedrigschwelliger Zugänge zu Information, Beratung und örtlichen Angeboten für Familien und kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um das Familienleben
- Beratung der Akteure unter Berücksichtigung der Bedarfe von Eltern mit Kindern von 0-3 Jahren
Maßnahmen
- Fortführung der bestehenden Angebote
- Schaffung von offenen Treffs und Elternbildungsangeboten insbesondere im nordwestlichen Enzkreis
- Ausweitung des Familienbesucherinnenprogramms (nach Abstimmung mit den Trägern und politischen Gremien)
Familienbildung im Enzkreis
Ausgangssituation
Familien sind für Kinder die wichtigsten Orte des Aufwachsens – dabei geht es auch um Bildungs- und Teilhabechancen. Familien sind so vielfältig wie noch nie zuvor – dabei stehen Eltern immer häufiger vor verschiedenen Herausforderungen (Betreuung der Kinder, Familien- und Kinderarmut durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Gefühl der Überforderung und des „Alleingelassen sein“). So braucht es ein gutes Netz an unterstützender Infrastruktur und gute Bildungsinstitutionen, die Eltern einbeziehen, beraten und ihnen helfen. Genau an diesem Punkt versucht die Familienbildung im Enzkreis anzusetzen und Angebote und Leistungen zu schaffen. Familienbildung wird im Enzkreis seit Jahren in unterschiedlicher Art und Weise umgesetzt und mit Leben gefüllt. Die verschiedenen Akteure sind sich einig, dass eine gute Familienbildung einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsgestaltung von Kindern und ihren Familien beitragen kann.
Im Jahr 2022 hat der Enzkreis ein nachhaltiges und qualitatives Konzept zur sozialräumlichen Familienbildung erarbeitet. Handlungsleitend verfolgt das Konzept zwei wesentliche Ziele:
- Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen
- Die Eltern berücksichtigen die Belange der Kinder in der Gestaltung des Familienalltags in angemessener Art und Weise
Die Angebote der sozialräumlichen Familienbildung sollen Familien miteinander vernetzen, für alle Eltern gleichermaßen erreichbar sein und insbesondere Familien in belasteten Lebenslagen möglichst früh erreichen. Als wichtiger Baustein der sozialräumlichen Familienbildung kann das Enzkreis-Programm „Kitas stellen Familien in den Mittelpunkt“ (KiFaMi) betrachtet werden.
Ziele
- Entwicklung eines Gesamtkonzepts „Familienbildung im Enzkreis“ zur Beschreibung des vorhandenen Spektrums der Familienbildungsangebote sowie der Weiterentwicklungsziele unter Einbezug der Ergebnisse von Bestands- und Bedarfsanalyse der kreisweiten Elternbefragung
- Das kreisweite Gesamtkonzept der Familienbildung in Kooperation mit den Familienbildungsträgern ausbauen und dezentraler aufstellen
- Entwicklung eines leicht zugänglichen Familienbildungsangebots und eines digitalen Familienbildungswegweisers
- Das Familienbesucher*innenprogramm neu aufstellen und in das Konzept der Familienbildung einbinden
- Realisierung des Leitmotivs einer „Durchgängige Bildungsbiografie“ – von Geburt an werden Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen
Zielgruppe
Familienbildung richtet sich an Familien in unterschiedlichen Lebenslagen – v.a. an Familien mit Neugeborenen, Kleinkindern sowie Kindern im Kindergarten- und Schulalter.
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Haus der Familie Straubenhardt - Familienbildung Westlicher Enzkreis e.V.
- Volkshochschule Mühlacker und
- Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Enzkreis
- Vertretungen verschiedener Kommunen des Enzkreises (Projektkommunen von KiFaMi u.a. Königsbach-Stein, Neuenbürg)
Handlungsschwerpunkte
- Ressourcen und Dezentralität: „4 Familienbildungszentren im Enzkreis“ – Räume, Strukturen und Verzahnung mit KiFaMi und Kitas
- Angebote: „Nachhaltige Angebots- und Bedarfsplanung“ – Konzeption Familienbildung, Eltern- und Familienbeteiligung, Abstimmung im Trägernetzwerk
Maßnahmen
Hier finden Sie die aktuelle Projektdokumentation:
- Clearing-Gespräch - Landesfamilienrat und LRA Enzkreis (28.07.2020)
- Sitzung der Steuerungsgruppe - Analyse- und Planung (28.09.2020)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - Informations- und Planungsworkshops (12.10.2020)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - Workshop (27.11.2020)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - digitaler Trägerdialog (27.01.2021)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - Zukunftswerkstatt (05.03.2021)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - Umsetzungsphase (26.04.2021)
- Sitzung der Projektbegleitgruppe - »Familienbildungszentren/Strukturen« (21.06.2021)
- Sitzung der Steuerungsgruppe - Zwischenanalyse und Planung (05.10.2021)
- Bilanzworkshop - Auswertung der Elternbefragung und Ausblick (13.01.2022)
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Ausgangssituation
Die Tageseinrichtungen im Sinne von §1 Abs. 2 bis 4 und 6 KiTaG BW sowie die Tagespflegepersonen im Sinne von §1 Abs. 7 KiTaG BW sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung beitragen. Diese Aufgaben umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes nach §22 Abs. 3 SGB VIII zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach §3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. §35 a SGB VIII und §§53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt.
Nach dem seit dem 01.08.2013 geltenden uneingeschränkten Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schulalter, verbleibt es bei der Gesamt- und Planungsverantwortung des Jugendamtes gemäß §§79 – 80 SGB VIII. Demnach soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat den Bestand an Einrichtungen festzustellen, den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Kreisangehörige Städte und Gemeinden sind laut §3 Abs. 2 KiTaG BW verpflichtet darauf hinzuwirken, dass für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zur Verfügung steht.
Bestandsindikatoren
Anzahl der Kindertageseinrichtungen- und Gruppen im Enzkreis (zum Stichtag 1. März 2021)
Anzahl der Gruppen, Einrichtungen, genehmigte Plätze und betreute Kinder nach Gruppenarten im Enzkreis (zum Stichtag 1. März 2021)
Einrichtungsart und Anzahl der Einrichtungen, Gruppen und Kinder (zum 1. März 2021)
Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tageseinrichtung
Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tagespflege
Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tageseinrichtung & Tagespflege gesamt
Datenquellen:
Daten zum Stichtag 01.03.2022: KVJS Kita-Data-Webhouse. https://www.kitaweb-bw.de/kita/kitaStdPage.jsp. Geburtsjahrgänge: Statistisches Landesamt BW und ITEOS. https://www.statistik-bw.de/, https://www.iteos.de/start. Bei den Geburtsjahrgängen kann es aufgrund der abweichenden Herangehens- und Zählweise auf kommunaler Ebene in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.
Ziele
Ziel der Fachberatung ist die Unterstützung, Ergänzung und Weiterentwicklung der Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen Beteiligten. Folgende Ziele können formuliert werden:
- Qualität der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln
- Beteiligungsorientierte Planung und Bedarfsfeststellung in der Kindertagesbetreuung
- Im Rahmen des Modellversuchs Inklusion soll ein Gesamtkonzept für Kitas entwickelt werden
- Beratung der Gemeinden zur Sicherung des Rechtsanspruches
Zielgruppe
- Einrichtungsleitungen
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Einrichtungsleitungen
- Diverse Fachbereiche zum Thema Inklusion im Enzkreis
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- KVJS
- Forum frühkindliche Bildung
- Tagesmütter Enztal e.V.
Handlungsschwerpunkte
- Beratung und Begleitung der Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Eltern im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Gesamtverantwortung
- Bedarfsfeststellung für die Kindertagesbetreuung
- Inklusion für die Kindertageseinrichtungen und damit verbundener Netzwerkaufbau
- Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege und Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen
- Beratung und Prävention zum Thema Kinderschutz in Einrichtungen
Maßnahmen
- Bedarfsplanungsgespräche in den Kommunen
- Kreisweite Leitungstreffen
- Beratung von Trägern/Kommunen und Einrichtungsleitungen zu Themen in Qualität, Kinderschutz, Inklusion, Pädagogik, Bauberatung etc.
- Durchführung von Projekten und Programmen (u.a. KiFaMi, Modellversuch Inklusion im Enzkreis, Beirat für Inklusion)
Programm "Kindertageseinrichtungen stellen Familien in den Mittelpunkt" (KiFaMi)
Ausgangssituation
Seit 2020 fördert der Enzkreis die über 160 Kindertageseinrichtungen, die an einem Prozess
der familienorientierten Qualitätsentwicklung und Angebotserweiterung teilnehmen, mit bis zu 10.000 EUR je Standort.
Die Angebotserweiterung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Anlaufstelle für Familien des Ortes mit Kindern vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt:
- Die Fachkräfte, die Leitung und der Träger der Kindertageseinrichtung treffen eine gemeinsame Entscheidung über einen Prozess der Angebotserweiterung
- Zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtung bleibt die Förderung der Entwicklung durch Erziehung, Bildung und Betreuung der angemeldeten Kinder. Weitere Aufgaben beziehen sich auf die Zusammenarbeit und Unterstützung der Eltern dieser Kinder
- Die Kindertageseinrichtung entwickelt sich zu einem Ort der Begegnung und Familienbildung. Den Eltern werden offene und niederschwellige Formen des Zusammentreffens angeboten, die durch die Zielsetzung der Kindertageseinrichtung geprägt sind, Eltern in der Erziehung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen sowie Berufstätigkeit und Familienleben gut in Einklang zu bringen
- Die Kindertageseinrichtung kann sich mit Vortragsveranstaltungen und / oder Elternbildungskursen zu Fragen der kindlichen Entwicklung an die Öffentlichkeit vor Ort wenden
- Eltern eines Kindes in den ersten Lebensjahren können sich bereits im Vorfeld einer institutionellen Betreuung an die Kindertageseinrichtung wenden. Es werden die Fragen und der Unterstützungsbedarf sondiert, Antworten gegeben und gegebenenfalls eine Empfehlung bezüglich spezieller Hilfeformen ausgesprochen sowie Übergänge unterstützt
- Die Kindertageseinrichtung bindet Familien in besonderen Lebenslagen, z.B. Migrantengruppen, in die Angebote ein. Bei erkennbarem Bedarf entwickelt sie geeignete Angebote, ggf. in Kooperation mit Partnern vor Ort
Bestandsindikatoren
Ziele
Angebote im Rahmen des Programms sollen:
- bedarfsgerecht und unter Beteiligung der Eltern entwickelt werden
- Eltern bei der Entwicklung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen unterstützen
- Familien in belasteten Lebenslagen, bildungsferne und Migrantenfamilien einschließen
- Eltern früh erreichen und daher insbesondere auch Familien mit Kleinkindern einschließen
- von den Familien ohne großen inneren und äußeren Aufwand (niederschwellig) genutzt werden können und daher am Wohnort verfügbar sein
- in der Form der Elternbildung relevante Inhalte zur kindlichen Entwicklung und förderliche
- die Vernetzung der Eltern untereinander fördern
- bürgerschaftliches Engagement nutzen
Zielgruppe
- Einrichtungsleitungen
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Einrichtungsleitungen
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Freie Träger der Jugendhilfe
Handlungsschwerpunkte
Die Zuschüsse können z. B. verwendet werden für:
- Qualifizierungsmaßnahmen der Kita-Mitarbeitenden, für eine z.B. Fortbildung zum Elternberater / Elternbegleiter, offene Angebote für Eltern, einen „Familientreff“ in der Kindertageseinrichtung
- Honorar- und Sachkosten für Vorträge und Elternbildungskurse, die durch die Kindertageseinrichtung organisiert und beworben werden
- Öffentlichkeitsarbeit, die die neuen Angebote bekannt macht
Maßnahmen
Der Zuschuss wird als Jahresbetrag an den Träger der Kindertageseinrichtung ausgezahlt. Dieser legt bis zum 31.03. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vor und erstattet ggf. nicht benötigte Mittel zurück.
- Ideenpool KiFaMi
- Abschlussbericht KiFaMi 2019
- Förderrichtlinien KiFaMi
- Newsletter KiFaMi 01I2021
- Newsletter KiFaMi 02I2021
Programm "Modellversuch Inklusion im Enzkreis"
Ausgangssituation
Im Leitbild des Enzkreises heißt es:
- Vielfalt wird als Bereicherung verstanden und die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gemeinschaftlichen Leben gefördert
- Ein Inklusions- und Integrationsbegriff vertreten wird, der alle Menschen miteinschließt und jede Form der Diskriminierung oder Benachteiligung beseitigt
- Beim Aufbau inklusiver und integrativer Strukturen auf eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure gesetzt wird und den verschiedenen Ausgangssituationen und Lebensbedingungen der Menschen gerecht wird
Daher ist das Ziel des Projektes, mit dem mobilen Fachdienst Inklusion und den Qualitätsbegleitern die Inklusionsbestrebungen der Träger und Kindertageseinrichtungen direkt und vor Ort individuell zu unterstützen. Die Kindertageseinrichtungen im Enzkreis sollen Begegnungsorte für alle Kinder und Familien sein. Gemeinsam mit den Einrichtungsträgern will der Enzkreis Standards für Inklusion in Kindertageseinrichtungen entwickeln. Hierfür wurde im März 2019 ein Beirat zur Inklusion ins Leben gerufen. Der Beirat besteht aus Vertretungen verschiedener Institutionen, Trägern und Einrichtungen.
Bestandsindikatoren
Ziele
- Ein Verständnis von Inklusion als (all-)tägliche Herstellungsleistung
- Die „Fremdheit des Gegenübers“ ermöglicht Teilhabe und Teilgabe mit dem Kind als Subjekt seiner Entwicklung
- Inklusion wird als Aushandlungsprozess zwischen allen Beteiligten verstanden
- Alle Interessen werden ausbalanciert/berücksichtigt
Zielgruppe
- Einrichtungsleitungen
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Einrichtungsleitungen
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Träger und Leistungserbringer
- Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen
Handlungsschwerpunkte
In folgenden Bereichen kann der mobile Inklusionsdienst Unterstützung bieten:
- Fachliche Expertise der Teams (heilpädagogisch und interdisziplinär)
- Erarbeitung von „Handwerkszeug“
- Begleitung bei der konzeptionellen Ausrichtung im Hinblick auf Inklusion z.B. mit dem „Index für Inklusion“
- Kindern mit „herausforderndem Verhalten“ und sozial-emotionalen Bedürfnissen eine Teilhabe zu ermöglichen bzw. die Kinder und deren Familien in deren gewohntem Lebensumfeld zu unterstützen
- Die Einrichtungen sollen bei der Öffnung in den Sozialraum unterstützt werden durch eine verstärkte Kooperation mit allen Institutionen im Umfeld und unter Beteiligung der Eltern
- Fortbildung für Fachkräfte der Integrationshelfer und der Teams sollen flächendeckend stattfinden
Maßnahmen
Idealtypischer Prozess:
- Anlassbezogene Kontaktaufnahme mit den Qualitätsbegleitern
- Auftragsklärung mit Träger und Einrichtungsleitung
- Start des Prozesses im Team
- Gegenseitiges Kennenlernen
- Aufbau einer Vertrauensbasis
- Erst dann Einstieg in die inhaltliche Arbeit
- Hospitation, abgeleitet aus dem Auftrag werden die inhaltlichen Themen bearbeitet
- Evtl. Vermittlung von Coaching und/oder Supervision
- Verankerung in der Einrichtungskonzeption
- Verankerung im Trägerleitbild
- https://www.ffb-bw.de/de/arbeitsbereiche/praxisbegleitung/modellversuch-inklusion/landkreis-enzkreis/
Jugendarbeit und Jugendschutz
Ausgangssituation
Der Enzkreis nimmt seit Mai 2011 am Impulsprogramm Bildungsregionen des Landes Baden-Württemberg teil. Das Bildungsbüro im Landratsamt wurde für die Bildungsregion Enzkreis eingerichtet. Es begleitet und unterstützt fachlich die Praxis-Teams (bestehend aus Jugendsozialarbeitern und Lehrern) und ist für sie erster Ansprechpartner. Es organisiert regelmäßige Austauschtreffen der Praxis-Teams innerhalb der Bildungsregion Enzkreis, die dem fachlichen Austausch, der kollegialen Beratung und als Ideenwerkstatt dienen.
Die Abteilung Jugendarbeit / Jugendschutz (JJ) ist zuständig für die Beratung und Begleitung in Fragen der Jugendarbeit im Landkreis sowie für Maßnahmen und Angebote im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hinzu kommen Projekte und Veranstaltungen, die in der Regel in Zusammenarbeit mit anderen Trägern oder Institutionen durchgeführt werden.
Die Jugendarbeit gehört zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe. In den §§11 und 12 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz, kurz: KJHG) sind die Ziele und der Rahmen der Jugendarbeit beschrieben. Dabei geht es um Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen, gemeinwesenorientierte Jugendarbeit sowie die Offene Jugendarbeit.
Angebote der Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen finden in vielfältiger Weise statt und sind Lernorte für junge Menschen. Aufgrund der Beschäftigung mit z.B. fachverbandsspezifischen Themen, selbstgewählten Interessen, Kulturen sowie Politik, findet hier ein sehr wichtiger Beitrag zur außerschulischen Bildung statt. Kinder und Jugendliche bringen sich gemeinsam ein und gestalten ihre Lebensräume nach eigenen Vorstellungen. Sie übernehmen Verantwortung für Mitmenschen, die Gesellschaft und die Umwelt. So sind Vereine und Verbände Demokratiewerkstätten, die Sozialkompetenzen bilden und Persönlichkeitsentwicklung befähigen.
Der Jugendring Enzkreis e.V. bündelt als freiwillige Dachorganisation von 23 Mitgliedsverbänden einen großen Teil der Jugendarbeit, die in Vereinen und Verbänden stattfindet. Dahinter stehen enzkreisweit 41.000 Kinder und Jugendliche. Ein Verleihservice, Bildung und Qualifizierung, sowie Vernetzung unter den Mitgliedsverbänden machen den Jugendring zu einer Servicestelle. Ein kreisweites Freizeitheim rundete bisher das Angebot ab. Derzeit ist der Jugendring Enzkreis e.V. gemeinsam mit der Verwaltung des LRA auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolgeobjekt. Zudem übernimmt die Geschäftsstelle die Verteilung der Fördermittel des Landkreises.
Angebote der Offenen Jugendarbeit orientieren sich an den Interessen von Jugendlichen und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Jugendarbeit ist stets freiwillig und an keine Mitgliedschaft gebunden.
- Das KJHG bezieht als Adressatengruppe der Kinder- und Jugendarbeit alle Menschen im Alter von 12-21 Jahre ein, also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
- Die primäre Zielgruppe sind junge Menschen im Alter von 14 – 21 Jahren.
- Kinder (12 -14 Jahre) und Junge Erwachsene (21 – 27 Jahre) können in die Arbeit einbezogen werden.
- Kooperationen mit Vereinen, Kirchen, Institutionen, ehrenamtlichen Gruppierungen usw. sowie der Aufbau eines Netzwerkes für die Offene Jugendarbeit sind ausdrücklich erwünscht.
Bestandsindikatoren
Ziele
- Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Enzkreis / Bildungsregion Enzkreis
- Entwicklung von bedarfsgerechten Angebote für junge Menschen
- Fachkräfte vernetzen und Qualität steigern
- Sprachrohr für junge Menschen sein (den Landkreis attraktiv für junge Menschen machen)
- Bedeutung von Jugendarbeit und Beteiligung (für Kommunen) sichtbar machen
Zielgruppe
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Fachkräfte der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit
- Kinder und Jugendliche
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Gesundheitsprävention und -förderung (Arbeitskreise)
- Fachkräfte der Jugendarbeit und Bildungsregion
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Freie Träger (u.a. Miteinanderleben e.V., Plan B)
- Jugendring Enzkreis e.V.
Handlungsschwerpunkte
- Unterstützung bei der Moderation von Jugendforen oder Jugendhearings
- Beratung des Jugendring Enzkreis sowie seiner Mitglieder, die Jugendverbände im Enzkreis, in pädagogischen und organisatorischen Fragen
- Geschäftsführung der Stiftung Jugendfonds Enzkreis
- Beantwortung von Fragen zum gesetzlichen Jugendschutz und Bereitstellung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen
- Arbeitshilfen für Fachkräfte / Ehrenamtliche
- Konzeptionelle Weiterentwicklung
- Beratungen
Schulsozialarbeit
Ausgangssituation
In §13 SGB VIII wird der Fokus auf junge Menschen gelegt, die „zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. [Ihnen] sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (§13 SGB VIII).
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Schulsozialarbeit als eigenständiger Paragraph (13a) in das SGB VIII aufgenommen. Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.
Es geht darum, junge Menschen, die Unterstützung benötigen, dort „abzuholen“, wo sie gerade sind und sie zu fördern und stärken.
Im Enzkreis gibt es auf dieser Gesetzesgrundlage neben der Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen auch die Jugendsozialarbeiter in der Bildungsregion (siehe Bildungsregion Enzkreis) und die der Mobilen Jugendarbeit Mühlacker.
Die Angebote der Mobilen Jugendarbeit Mühlacker richten sich insbesondere an Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren. Um dabei möglichst alle erreichen zu können, ist neben einer niederschwelligen Anlaufstelle, die aufsuchende Arbeit von zentraler Bedeutung. Außer der Einzelfallarbeit werden regelmäßig gemeinsam mit den Jugendlichen Projekte entwickelt und durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei.
Bestandsindikatoren
Beantragte Anzahl an Fachkräften und Vollzeitkräften Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen öffentlichen Schulen im Schuljahr 2019/2020 im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013 (Quelle KVJS)
Beantragte Anzahl an Vollzeitkräften pro 1.000 junger Menschen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren an allgemeinbildenden und beruflichen öffentlichen Schulen im Schuljahr 2019/2020 (Quelle KVJS)
Verteilung der Schularten mit Schulsozialarbeit (Quelle KVJS)
Ziele
Im Sinne von §1 SGB VIII versteht Schulsozialarbeit ihren Auftrag darin, die individuelle und soziale Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen einer Schule zu fördern, die Bedingungen am Lebensort Schule zu verbessern und zum Abbau und zur Vermeidung von Benachteiligungen beizutragen. Schulsozialarbeit zielt insbesondere auf die gelingende schulische, berufliche und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Teilhabechancen eingeschränkt sind.
Jugendamt
- Weiterentwicklung Schulsozialarbeit
- Fachkräfte vernetzen und Qualität steigern
- Unterstützung Beratung der Träger der freien Jugendhilfe
Zielgruppe
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Fachkräfte der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit
- Träger der freien Jugendhilfe
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Freie Träger (u.a. Miteinanderleben e.V., Plan B)
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Handlungsschwerpunkte
Siehe Maßnahmen
Maßnahmen
- Arbeitshilfen für Fachkräfte / Ehrenamtliche
- Konzeptionelle Weiterentwicklung und Beratung
Bildungsregion
Ausgangssituation
Der Bildungserfolg eines jungen Menschen ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Neben Familie, Kindertagesbetreuung und Schule prägen ebenso Vereine, Jugendverbände wie auch weitere Akteure den Bildungsweg. Ausgehend von diesem Kenntnisstand hat das Land Baden-Württemberg 2009 das Programm Bildungsregion ins Leben gerufen. Seit 2011 beteiligt sich der Enzkreis aktiv an diesem Landesprogramm. Ziel dieses Programms ist es, dass junge Menschen eine durchgängige Bildungsbiographie erreichen. Dies soll durch die Vernetzung der Bildungsakteure*innen bestmöglich unterstützt werden.
Als einziger Teilnehmer am Landesprogramm verfolgt der Enzkreis einen dezentralen Ansatz. Die Bildungsregion Enzkreis, beziehungsweise die teilnehmenden Kommunen entwickeln ganz individuell ihre Bildungsregion in den Städten und Gemeinden. Auf diese Weise können die Fachkräfte spezifisch auf die kommunalen Strukturen eingehen.
Hauptakteur ist das sogenannte „Praxis-Team“ vor Ort, bestehend aus einer Lehrkraft und dem beziehungsweise der Jugendsozialarbeiter*in mit gemeinwesenorientiertem Ansatz (JuSoGa). Gemeinsam betreut das Praxis-Team lokale Kooperationen und Projekte, die den jeweiligen Schulstandort zum Gemeinwesen hin öffnen. Die Vernetzung innerhalb der Gemeinde nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein, so dass eine Verantwortungsgemeinschaft entsteht, die die örtlichen Ressourcen bestmöglich nutzt.
Fachliche Unterstützung erhalten die einzelnen Bildungsregionen durch das Bildungsbüro im Jugendamt Enzkreis. Das Bildungsbüro plant Sitzungen, Austauschrunden und Fortbildungen zur Weiterentwicklung der Bildungsregionen.
Leitsatz der Bildungsregion Enzkreis:
„Die Bildungsregion ermöglicht Wege zur ganzheitlichen Bildung junger Menschen durch die Vernetzung von Jugendsozialarbeiter*in mit gemeinwesenorientiertem Ansatz (JusoGa) und Verwaltung mit schulischen und außerschulischen Akteuren.“
Bestandsindikatoren
Ziele
- Leitziel: Öffnung der Schule ins Gemeinwesen und ihre Vernetzung mit den Bildungsakteuren vor Ort
- Gemeinsam neue Erfahrungsräume für junge Menschen schaffen
- Verbesserung und Sicherung der Lern-& Lebenschancen von jungen Menschen
- Ausbau und Verstetigung von Bildungsprojekten vor Ort
- Die Kommune wird zum attraktiven Bildungsstandort für Kinder, Jugendliche und Familien
- In der Gemeinde entsteht ein Netzwerk zwischen möglichst allen Bildungsakteuren
- Die Bindung an die (Heimat-)Gemeinde wird gestärkt
Zielgruppe
- Kinder, Jugendliche und Familien
- Lokale Bildungsakteure
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Praxis-Teams an den Schulen vor Ort: Lehrkraft und JuSoGa
- Das Bildungsbüro im Jugendamt Enzkreis
- Lokale Bildungsakteure
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
Handlungsschwerpunkte
- Die Bildungsregionen werden bei der Vernetzung der lokalen Bildungsakteure unterstützt
- Fachliche Begleitung, Steuerung und Koordination der einzelnen Bildungsregionen
- Planung und Moderation der regelmäßig stattfindenden Austauschtreffen der Praxisteams
- Planung und Moderation der Steuerungsgruppensitzungen
- Durch einen finanziellen Zuschuss kann die Lehrkraft wöchentlich für zwei Unterrichtsstunden freigestellt werden
Maßnahmen
- Konzeptionelle Weiterentwicklung
- Beratungen
Bildungsmonitoring
Ausgangssituation
Im September 2016 hat die Bildungskoordination ihre Arbeit im Jugendamt des Enzkreises aufgenommen, die mit einem Fokus auf Neuzugewanderte agiert. Die Personalstelle wurde durch das Programm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte in Städten und Landkreisen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Dabei handelt es sich um eine „Anschubfinanzierung“. Dadurch werden die Herausforderungen der Integration Neuzugewanderter in Bildung und Ausbildung seit 2016 aktiv durch die bislang geförderte Personalstelle angegangen. Die Implementierung der Stelle hat sich im Enzkreis sehr bewährt.
Nach dem Leitmotiv „Keiner soll verloren gehen“ sollen fortan alle Kinder und Jugendlichen in den Fokus des zukünftigen Bildungsmanagements rücken. Dieses Leitmotiv spiegelt die Haltung des Enzkreises wieder, dass jeder, der im Enzkreis lebt, maximal auf seinem Weg einer durchgängigen Bildungsbiographie unterstützt wird und die Möglichkeit hat auf Angebote und Maßnahmen bzgl. Bildung und Qualifizierung zugreifen zu können.
Bereits jetzt arbeitet die Bildungskoordination im Enzkreis eng mit Verantwortlichen von (beruflichen) Schulen, Vertretern aus dem Regierungspräsidium, den Bildungsträgern, den Kammern, Wohlfahrtsträgern, dem Staatlichen Schulamt, der Migrationsberatung, dem Amt für Migration und Flüchtlinge, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern sowie kommunalen Einrichtungen zusammen. Dabei kristallisierten sich mit dem Ziel durchgängiger Bildungsbiographien zukünftige Handlungsbedarfe heraus, die ohne ein übergeordnetes Bildungsmanagement unkoordiniert blieben. Der Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit und die Koordination der Unterstützung von Zugewanderten sind zentrale Aufgabe des Bildungsmanagements.
Zu den oben genannten Kooperationspartnern, soll mit Ausweitung der Zielgruppe und mit Blick auf durchgängige Bildungsbiographien für alle, ebenfalls enger mit Vertretern der einzelnen Kommunen, insbesondere den Bürgermeistern, der Behindertenbeauftragten und dem Amt für Bildung und Sport kooperiert werden.
Ergebnisse aus dem Bildungsmonitoring und der Praxis zeigen, dass es bei dem Aufbau durchgängiger Bildungswege, dem Zugang zu Bildungsmaßnamen und dem Übergang von der Schule in eine Ausbildung und einen Beruf noch immer Herausforderungen zu überwinden gibt.
Oftmals befindet sich gerade diese Altersgruppe (15-24-Jährige) in einer Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung, bzw. auf Arbeitssuche. Eine weitere Herausforderung ergibt sich durch den Wandel der digitalen Arbeitswelt. Neben den Vorteilen der Digitalisierung besteht die Gefahr noch stärkerer Benachteiligung bzw. Ausgrenzung junger Migranten oder anderer sozial schwacher Gruppen.
Bestandsindikatoren
- Schulabbrecherquote (Anzahl Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss) / (Anzahl Schulabgänger gesamt) * 100
- Ausbildungs- und Ausbildungsbetriebsquoten (Anzahl abgeschlossene (neue) Ausbildungsverträge) / (Anzahl Ausbildungsplätze gesamt) * 100
- Berufsschülerquote (Anzahl Berufsschüler) / (Anzahl der 16-18-jährigen gesamt) * 100
- (Aus-)bildungswege nach der Sekundarstufe I (u.a. Berufsausbildung, Integration in Ausbildung, Erwerb HZB (Sekundarstufe II)
- Kosten unzureichender Bildungsverläufe im Übergangssystem
- Querschnittdaten – Einmalige Erhebung zu einem Zeitpunkt (z.B. Interviews mit Schüler(innen) am Übergang, Auszubildenden, Betriebe)
Ziele
- Junge Menschen im Zug der Ausbildung 4.0 (digitale Transformation der Berufsausbildung und Arbeitswelt) stärken und fördern. Damit jene die bereits jetzt Schwierigkeiten am Übergang Schule-Beruf haben nicht abgehängt werden
- Durch Überprüfung des IST-Standes und Weiterentwicklung der Übergänge zwischen Kindertageseinrichtung über die Schule bis in den Beruf, soll Kindern ein durchgängiger Bildungsweg ermöglicht werden. Das schließt auch die Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf ein, insbesondere Ansatz am Übergang Schule-Beruf
- Zielgerichtete Maßnahmen zur Schließung der aufkommenden Lücken bzw. Brüche an den Übergängen der Bildungswege erarbeiten
- Optimal aufeinander abgestimmtes Bildungsangebot: Initiierung oder Weiterentwicklung von Bildungsangeboten in Zusammenarbeit mit den Bildungsakteuren. Dazu gehört eine übersichtliche Darstellung - diese dient als Informationsquelle und erleichtert das Finden passgenauer Angebote
- Kontinuierliches Bildungsmonitoring und Bewertung der Entwicklungen im Enzkreis in Form eines fortschreibenden digitalen Bildungsberichts (Schwerpunkt „Übergänge“)
Zielgruppe
- Junge Menschen
- Fachkräfte aus dem Bildungsbereich (siehe Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke)
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
Handlungsschwerpunkte
- Zusammenstellen einer Übersicht aller Bildungsangebote im Enzkreis in Form einer digitalen Bildungs-Orientierungshilfe und regelmäßige Fortschreibung
- Erstellen des digitalen Bildungs-Berichtes (Darstellung aktuelle Situation, Erhebung von Kennzahlen und Darstellung des Wirkungsgrads des Bildungsmanagements)
- Planung, Durchführung und Koordination von Veranstaltungen (z.B. Berufs(aus)bildungs-Messen, BLM - Berufsorientierende Lernbegleitung und Mentoring), Arbeitskreisen (z.B. runder Tisch „Bildung und Arbeit“)
- Identifikation von Lücken: Weiterentwicklung bestehender und Initiierung neuer innovativer Konzepte wie beispielsweise die erfolgreiche Maßnahme BLM (Berufsorientierende Lernbegleitung und Mentoring. Träger des Programms ist die BBQ – Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH).
Maßnahmen
Siehe Handlungsschwerpunkte