Landratsamt spricht Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber Mönsheimer Bürgermeister aus
Am Donnerstag (13. März) hat das Landratsamt Enzkreis gegenüber Bürgermeister Michael Maurer ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Bürgermeister der Gemeinde Mönsheim ausgesprochen. Dies umfasst auch die Wahrnehmung aller Mandate in Verbänden und Gremien, die ihm aufgrund seiner Eigenschaft als Bürgermeister übertragen wurden oder in die er nur aufgrund dieser Eigenschaft gewählt werden konnte.
„Das vorübergehende Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist keine Vorverurteilung, sondern dient ausschließlich der Abwendung drohender erheblicher Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs in der Gemeindeverwaltung Mönsheim“, sagte Landrat Bastian Rosenau in einer Stellungnahme.
Auslöser für diese Entscheidung war die am Donnerstagvormittag auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Pforzheim erfolgte Durchsuchung des Rathauses der Gemeinde Mönsheim.
Weitere Auskünfte zu diesem beamtenrechtlichen Verfahren können mit Rücksicht auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und den Schutz des betroffenen Beamten derzeit nicht gegeben werden.
Während der Geltung des gegenüber Bürgermeister Maurer ausgesprochenen Verbots der Führung der Dienstgeschäfte werden seine Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben durch seine beiden ehrenamtlichen Stellvertreter übernommen.