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Dienstleistungen

Rebflächen - Umstrukturierung und Umstellung

Hinweis

Die Förderanträge für das Durchführungsjahr 2024 sind bis zum 31. August 2023 zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Rebflächen, für die ab 2025 Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach einer Brache beantragt werden soll, schon ab August 2023 Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde melden sollten, wie im Merkblatt beschrieben.


Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Altinger wenden.