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Verkehrsregelungen auf Dauer

Verkehrsregelungen auf Dauer sind Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, die nicht nur vorübergehend, wie zum Beispiel aus Anlass einer Veranstaltung oder einer Baustelle, getroffen werden. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kann die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen (z.B. Leitpfosten) anordnen. Diese Verkehrsregelungen dienen in erster Linie der Erhöhung der Verkehrssicherheit und werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese Vorgabe soll die eigenverantwortliche Beachtung der Verkehrsvorschriften durch alle Verkehrsteilnehmer stärken. 

 

Der Erhalt und die Erhöhung der Verkehrssicherheit sind der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen von turnusmäßigen Verkehrsschauen werden anstehende verkehrliche Probleme mit den Gemeinden und der Verkehrspolizei vor Ort begutachtet, diskutiert und nach Möglichkeit einer gemeinsam getragenen Lösung zugeführt.

 

Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Enzkreis, mit Ausnahme von Mühlacker und Ötisheim. Für den Bereich dieser beiden Gemeinden ist die Verkehrsbehörde der Großen Kreissstadt Mühlacker zuständig.