Führerschein beantragen
ONLINE - DIENSTE
Anträge Online
Stellen Sie Anträge rund um den Führerschein direkt online. Selbstverständlich können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrages prüfen.
Terminvereinbarung mit Fahrerlaubnisbehörde Online
- Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter*innen der Führerscheinstelle ab sofort nur noch nach einer zuvor erfolgten Terminvereinbarung für einen persönlichen Besuch zur Verfügung stehen. Einen Wunschtermin können Sie entweder über den nachfolgenden Link oder unter der Telefonnummer 07231-308-6831 vereinbaren.
- Die neue Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde : Am Mühlkanal 3a in 75172 Pforzheim.
- Die Begleichung von Gebühren bei dieser Dienststelle ist lediglich mit EC-Karte möglich.
- PDF-Datei: 290 kB
Hinweis: Pressemitteilung vom 27.03.2017
Wichtige Änderungen für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen
Allgemeine Informationen
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein.
Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die »besonderen Anforderungen« (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz im Inland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
- 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
- keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Den Antrag müssen Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Erforderliche Unterlagen
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
zusätzlich bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
- bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten
Fristen
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.
Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Kosten
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 44,70
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 43,90
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Hinweise
Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
08.12.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt