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Förderung der Integration
Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft zugezogen sind, in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. Voraussetzungen für eine gelingende Integration sind die Fähigkeit, sich sprachlich zu verständigen und aufeinander zuzugehen sowie die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordung.