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Dienstleistungen

Kinder- und Jugendschutz im Verein nach §72a SGB VIII

Allgemeine Informationen

Vereine und Verbände tragen einen großen Teil zur Freizeitbeschäftigung junger Menschen bei. Durch ihre Arbeit werden Kinder und Jugendliche gestärkt, können ihre Persönlichkeit entfalten, lernen ihre Grenzen kennen und selbstbewusst ihre Meinung zu äußern. Neben den unterschiedlichen Ausrichtungen ist daher der Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenso ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit.
Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten und somit auch der §72a SGB VIII, mit dem Ziel den aktiven Schutz von Kindern- und Jugendlichen zu stärken. Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe schließt mit den Vereinen - die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind - eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung verpflichtet die Vereine sich mit dem Thema sexualisierte Gewalt auseinander- und für den Schutz der jungen Menschen einzusetzen.
Um die Vereine bei diesem wichtigen und gleichzeitig so sensiblen Thema bestmöglich zu unterstützen hat das Kreisjugendreferat verschiedene Materialien erarbeitet und zusammengestellt. Handlungsleitendes Ziel ist es, die Vereine dabei zu unterstützten ein passgenaues Schutzkonzept zu erarbeiten. Da jeder Verein individuelle Risiken und Potentiale aufweist, gibt es auch kein allgemeingültiges Konzept. Aber es gibt eine gemeinsame Vorgehensweise, zur Erarbeitung sowie verschiedene Maßnahmen, die im Verein zur Prävention sexualisierter Gewalt getroffen werden können. Mit den Materialien sollen die Vereine bestmöglich dabei unterstützt werden, ein passgenaues Schutzkonzept zu erarbeiten.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an alle Verbände und Vereine, die sich aktiv in der Kinder-und Jugendarbeit engagieren.

Verfahrensablauf

Vereine und Verbände schließen mit dem zuständigen Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe eine Vereinbarung gem. 72a SGB VIII. Zentrale Inhalte dieser Vereinbarung sind:

  • Tätigkeitsausschluss von einschlägig vorbestraften Personen (der Jugendring Enzkreis e.V. bietet eine neutrale Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse an)
  • Der Verein setzt sich aktiv für den Schutz von junger Menschen ein und baut präventive Maßnahmen auf und aus
  • Schutzkonzeptentwicklung

Mithilfe der Handreichung und des Informationspaketes können sich Vorstände und Vorsitzende des Vereins eigenständig mit der Schutzkonzepterstellung auseinandersetzen. Die Handreichung zeigt eine detaillierte „Schritt für Schritt“- Anleitung auf. Daneben bietet das Kreisjugendreferat auf Anfrage eine Informationsveranstaltung rund um das Thema sexualisierte Gewalt für alle interessierten Vereinsmitglieder an. Zusätzlich haben Vorsitzende und Vorstände die Möglichkeit sich im Rahmen eines Workshops intensiv damit auseinandersetzen und mit der Erstellung eines Schutzkonzeptes beginnen. Dieser Workshop kann ebenso beim Kreisjugenreferat angefragt werden.

Rechtsgrundlage

Kosten

keine

Zuständige Stelle