Heimaufsicht
Als Heimaufsichtsbehörde informieren und beraten wir Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten. Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Einrichtung nach dem Heimgesetz betreiben wollen.
Die staatliche Heimaufsicht in Baden-Württemberg setzt sich für ein würdevolles Leben und Wohnen in Heimen ein. Sie überprüft und berät die ca. 2000 Heime für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Die Heimaufsicht soll konkrete Mängel in den Einrichtungen feststellen und durch Beratung möglichen Mängeln vorbeugen. Jede Einrichtung soll einmal jährlich unangemeldet überprüft werden. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäftigungsverbote aussprechen, den Betrieb eines Heimes untersagen und Bußgelder verhängen.
Im Unterschied zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der vorrangig die Ergebnisqualität der Einrichtungen untersucht, und auch nur in der Altenpflege, prüft die Heimaufsicht die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in allen Heimen. Funktionierende Strukturen und Prozesse sind die Voraussetzung für eine dauerhaft gute Ergebnisqualität.
Die Heimaufsicht prüft die Qualität der pflegerischen Versorgung und der Betreuung, die Hygiene, den Infektionsschutz und den Umgang mit Medikamenten. Zudem werden die Qualität des Wohnangebots, der Verpflegung, der hauswirtschaftliche Versorgung und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Heimbewohner untersucht. Die Heimaufsicht steht den Bewohnerinnen und Bewohnern, Heimbeiräten, Angehörigen, Betreuern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Beratungsgespräche über ihre Rechte und Pflichten zur Verfügung. Bei Erhalt von Hinweisen auf mögliche Missstände geht die Heimaufsicht Beschwerden nach. Entsprechende Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.