Beglaubigungen nach dem Schengener Abkommen
Wer auf Reisen aus medizinischen Gründen Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen oder auch medizinisch verordnetes Cannabis, in ein Land mitführen muss, welches dem Schengener Abkommen unterliegt, kann sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinigung muss dann noch vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden.
(Zu den Ländern, in denen das Schengener Abkommen Gültigkeit besitzt zählen derzeit: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Für Sie örtlich zuständig sind wir, wenn der Erst- oder Zweitwohnsitz in Pforzheim beziehungsweise im Enzkreis ist.
Mitzubringen ist die vom behandelnden Arzt ausgefüllte, gestempelte und unterschriebene Bescheinigung und das Rezept (im Original oder als Kopie mit Praxis-/Apothekenstempel).
Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von € 15,00 erhoben, die bar zu zahlen ist.
Zuständig sind wir auch für Auslandsreisende, die für die Mitführung von Betäubungsmitteln oder medizinisch verordnetem Cannabis eine Beglaubigung der internationalen ärztlichen Bescheinigung (vergleichbar dem Schengener Abkommen) benötigen. Für diese und andere Beglaubigungen benötigen Sie einen Termin.
Weitere Informationen finden Sie z.B. unter https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
Bitte nehmen Sie mit dem Sekretariat des ärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (07231/308-9792) Kontakt zur Terminvereinbarung auf.