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FAQ Sportförderung

Kann ich Kosten aus dem Vorjahr geltend machen?

Ja, Sie können die Kosten immer bis zum 1. März des Folgejahres zur Förderung einreichen.

Ich habe meinen Antrag zu spät eingereicht, was nun?

Wenn Sie für Kosten aus dem Vorjahr erst nach dem 1. März eine Förderung beantragen, ist ein Zuschuss nicht mehr möglich.

Bekommt man die Förerung für den Senioren-, Behinderten- oder Gesundheitssport im Voraus?

Nein, es muss zuerst ein Nachweis über die Mindestanzahl von 20 Trainingseinheiten erfolgen. Danach kann ein Zuschuss von 20 € je Mitglied gewährt werden.

Welche Wettkämpfe sind förderfähig?

Es sind ausschließlich die Fahrtkosten zu den Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen förderfähig. Andere Wettkämpfe (beispielsweise Pokalspiele, Süddeutsche Meisterschaften, ...) sind von der Sportförderung des Landratsamtes Enzkreis ausgeschlossen - unabhängig davon, welche Bedeutung dieser Wettkampf speziell innerhalb der ausgeübten Sportart hat.

Sind Lehrgänge, Ausflüge und Seminare förderfähig?

Nein. Grundsätzlich sind nur die Lizenzverlängerungen für die Qualifikationen

  • Trainerassistenz
  • Übungsleitung A, B, C
  • Trainer A, B, C
  • Jugendleiter-Lizenz

förderfähig.