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Durchführung der überörtlichen Prüfung bei den Gemeinden mit weniger als 4.000 Einwohnern

Die Kommunalaufsicht ist bei Gemeinden bis 4000 Einwohner für die überörtliche Prüfung zuständig. Die Prüfung umfasst die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Vermögensverwaltung der Gemeinden und der Eigenbetriebe.