Durchführung der überörtlichen Prüfung bei den Gemeinden mit weniger als 4.000 Einwohnern
Die Kommunalaufsicht ist bei Gemeinden bis 4000 Einwohner für die überörtliche Prüfung zuständig. Die Prüfung umfasst die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen sowie die Vermögensverwaltung der Gemeinden und der Eigenbetriebe.