Prüfung von Satzungen, Verträge und Beschlüssen
Gemeindliche Satzungen sind der Kommunalaufsicht anzuzeigen und im Einzelfall auch zu genehmigen. Selbiges gilt für manche Verträge und Beschlüsse.
Gemeindliche Satzungen sind der Kommunalaufsicht anzuzeigen und im Einzelfall auch zu genehmigen. Selbiges gilt für manche Verträge und Beschlüsse.