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Bau-Turbo im Überblick: Chancen und Voraussetzungen für Bauherren & Unternehmen

Sie planen ein Bauvorhaben?

Mit dem neuen Bau-Turbo gibt es seit dem 30. Oktober 2025 ein bundesweites Instrument, das Bauvorhaben erleichtern und beschleunigen soll. Ziel ist es, insbesondere mehr Wohnraum schneller und planungssicherer zu schaffen, indem in bestimmten Fällen von sonst üblichen planungsrechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann.

Kompakt: Das sollten Sie wissen

Der Bau-Turbo …

  • ... kann Verfahren beschleunigen und Planung vereinfachen.
  • ... schafft mehr Flexibilität beim Bauen.
  • ... ersetzt nicht das bauaufsichtliche Verfahren.
  • ... gibt keine automatische Genehmigung ohne Zustimmung der Gemeinde.

Das bedeutet der Bau-Turbo für Sie als Bauherrin / Bauherren

Der Bau-Turbo kann...

  • ... erlauben, von Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, ohne langwierige Bebauungsplanverfahren durchlaufen zu müssen;
  • ... die Verfahren verkürzen und damit Bürokratie reduzieren;
  • ... mehr Planungssicherheit bieten, insbesondere bei Wohnbau- und Wohnrauminvestitionen.

Wichtig: Es gibt keine Mindestgröße oder Mindestanzahl von Wohneinheiten, damit der Bau-Turbo angewendet werden kann.

Das bedeutet der Bau-Turbo für Unternehmen

Auch für Bauunternehmen und Projektentwickler eröffnet der Bau-Turbo neue Perspektiven:

  • flexiblere planungsrechtliche Spielräume bei der Projektentwicklung;
  • weniger bürokratische Hürden und kürzere Genehmigungsprozesse;
  • mehr Möglichkeiten bei Standortwahl und Projektgestaltung – z. B. auch bei Nachverdichtungen.

Wichtige rechtliche Hinweise

Trotz des Bau-Turbos gelten weiterhin wichtige Vorgaben:

  • Ein bauaufsichtliches Verfahren ist weiterhin erforderlich.
  • Vorschriften beispielsweise zu Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit oder Umweltbelangen müssen weiterhin eingehalten werden.

Der Bau-Turbo erlaubt nur Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, nicht von anderen fachlichen Regelwerken wie z. B. dem Naturschutzrecht.

Entscheidend: Der Bau-Turbo greift nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Gemeinde. Das bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und die Gemeinde entsprechend zustimmt.

Tipp: Mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen

Ob und wie der Bau-Turbo für Ihr Vorhaben angewendet werden kann, hängt von der Entscheidung der Gemeinde vor Ort ab. Wir empfehlen daher frühzeitig die Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung, um Chancen und Anforderungen im konkreten Fall zu klären.