Neues Wasserschutzgebiet sichert die Wasserversorgung in Mühlacker
Um die Wasserversorgung der Stadt Mühlacker zu sichern und auf den neuesten Stand zu bringen, weist das Umweltamt des Enzkreises ein neues Wasserschutzgebiet für die Tiefbrunnen III, IV und V der Stadtwerke Mühlacker GmbH aus. „Das bestehende Gebiet entsprach weder in seiner Größe noch bei den Schutzbestimmungen den heutigen Anforderungen“, erklärt die zuständige Dezernentin, Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt.
Das Wasserschutzgebiet umfasst Flächen auf den Gemarkungen von Mühlacker, Enzberg, Lienzingen, Ötisheim und Niefern. Detaillierte Lagekarten sind ab Freitag, 13. Januar, auf der Internetseite des Landratsamts Enzkreis unter www.enzkreis.de/umweltamt/gewässerschutz zu finden. Dort steht auch die entsprechende Verordnung, die am 23. Januar rechtskräftig wird. Im Verfahren wurden zuvor die Öffentlichkeit beteiligt und betroffene Träger öffentlicher Belange angehört.
Im Wasserschutzgebiet gelten Regelungen, die unter anderem den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Bodenbewirtschaftung oder das Bauen einschränken oder gänzlich verbieten, wenn dadurch Nachteile für das Grundwasser zu befürchten sind. Ob dies der Fall ist, hängt in erster Linie von der Empfindlichkeit des Untergrunds ab; deshalb ist das Gebiet in unterschiedliche Wasserschutzzonen unterteilt.
Die Wasserversorgung von Mühlacker ruht auf zwei Säulen: Die eine ist Wasser aus den eigenen Brunnen, die andere Bodenseewasser, das dem selbst geförderten zugemischt wird. „In Zeiten des Klimawandels gewinnt insbesondere die regionale Trinkwasserversorgung und deren langfristiger Schutz weiter an Bedeutung,“ betont Hilde Neidhardt.