Landratsamt hat Bürgermeister Maurer vorläufig des Dienstes enthoben
Das Landratsamt Enzkreis hat den Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer vorläufig des Dienstes enthoben. Gleichzeitig hat es die Einbehaltung eines Teils seiner Bezüge angeordnet.
„Die vorläufige Dienstenthebung nach § 23 des Landesdisziplinargesetzes (LDG) ist der angemessene nächste Verfahrensschritt, nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Untreue Anklage gegen Herrn Maurer erhoben hat,“ erläutert Landrat Bastian Rosenau das Vorgehen der Behörde und ergänzt: „Diese Maßnahme ist die Voraussetzung dafür, einen Teil seiner Bezüge einzubehalten, was nach dem LDG ab August greifen wird.“
Für den suspendierten Bürgermeister gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, so der Landrat. Es bleibe Aufgabe des Strafgerichts, sich ein Urteil über den Sachverhalt zu bilden, den die Staatsanwaltschaft ermittelt und zur Anklage gebracht hat.
Die Dienstgeschäfte in der Gemeinde werden weiterhin nach den gesetzlichen Vorgaben von den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern geführt. (enz)