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Datum: 26.01.2023

Das Landratsamt informiert: Antrag auf Bürgergeld auch online möglich

Am ersten Januar hat das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst; dabei wurden insbesondere die Regelsätze an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

„Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich erwerbsfähige Personen, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden oder mit dem Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht decken können“, erklärt Hartmut Schölch, Leiter des Enzkreis-Jobcenters beim Landratsamt. „Das Bürgergeld soll damit Menschen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, den Lebensunterhalt sichern und sie in Beschäftigung bringen. Sofern das eigene Einkommen nicht ausreicht, wird es auch als ergänzende Leistung gewährt“, betont Schölch.

Um die Beantragung für beide Seiten – also für Antragsteller wie auch für das Amt – zu erleichtern und damit auch das Verfahren insgesamt zu beschleunigen, können anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab sofort auch auf digitalem Weg einen Antrag beim Jobcenter stellen. Der Online-Antrag findet sich unter www.enzkreis.de/jobcenter unter dem Aufklapper „Bürgergeld“. Über diesen sicheren Kommunikationsweg können auch die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich.