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Datum: 27.02.2023

Auf Gelände der Alten Ziegelei in Mühlacker: Südlicher Teil der Feldhecke darf dieser Tage gerodet werden

Auf dem Gelände der Alten Ziegelei in Mühlacker soll dieser Tage der südliche Teil der Feldhecke, die als Biotop bewertet wird, von der Stadt gerodet werden dürfen. Das teilt die beim Landratsamt Enzkreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde mit, die für die Erteilung der dazu erforderlichen Ausnahmegenehmigung zuständig ist. Der nördliche Teil der betreffenden Feldhecke darf dagegen erst ab Oktober 2023 gerodet werden.

Wie bei anderen baulichen Vorhaben auch wurde bereits im Vorfeld eine sogenannte "spezielle artenschutzfachliche Prüfung" durchgeführt, die sämtliche Arten der so genannten FFH-Richtlinie (FFH steht für Fauna-Flora-Fauna-Habitat) einbezieht. Ein beauftragtes Fachbüro führt derzeit Artenschutz-Nachuntersuchungen speziell für Amphibien, insbesondere den Kammmolch durch, die dann noch in die Betrachtung einfließen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob und wie stark die Hecke als Lebensstätte bzw. Winterruheplatz genutzt wird.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Untersuchungen werden die Gehölze um den auf dem Gelände befindlichen Teich und der Teich selbst als Lebens- und Fortpflanzungsstätte so optimiert, dass eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Funktionen für Amphibien gewährleistet werden kann; es wird dazu auch ein Monitoring geben. Dem Kammmolch kommen die Optimierungen in jedem Falle zugute, selbst wenn die Nachuntersuchungen ergeben sollten, dass er die Hecke wenig oder nicht genutzt haben sollte. Im Laufe des Sommers 2023 sollte dann Klarheit darüber herrschen, ob über die Optimierung des Teichs hinaus noch eine Ersatzlebensstätte für die Tiere geschaffen werden muss.

(enz)