»Der Bund muss angesichts der kommunalen Finanzkrise endlich handeln!« - Enzkreis beteiligt sich am Aktionstag »Kommunen am Limit«
Bundesweit beteiligten sich am 22. Juni Städte, Landkreise und Gemeinden am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Auch der Enzkreis war beim Aktionstag dabei. „Wir haben seit Jahren immer wieder und auf allen Ebenen darauf hingewiesen, dass es so nicht weitergehen kann“, sagt Landrat Bastian Rosenau.
Die drei kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.
„Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden,“ heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Spitzenverbände.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Sie betrifft kommunale Aufgaben wie die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, aber auch Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote. Im Enzkreis seien bislang noch keine drastischen Einschnitte spürbar, so Rosenau – abgesehen von der Schließung der Enzkreis-Klinik in Neuenbürg, die jedoch andere Hintergründe habe.
Forderungen an die Bundesregierung
Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern:
o Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
o Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen übertragen werden.
„Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt,“ schreiben Landkreis-, Städte- und Gemeindetag.
(enz)