Informationsblatt Ortskundeprüfung Enzkreis
Ortskundeprüfung für Taxen-, Mietwagen- und Krankenwagenfahrer gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Wer gewerblich oder geschäftsmäßig Personen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern möchte, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Neben den üblichen Antragsunterlagen ist bei der Beförderung von Personen mit Taxen grundsätzlich auch der Nachweis über ausreichende Ortskenntnisse erforderlich. Bei der Beförderung von Personen mit Mietwagen/Krankenwagen ist dieser Nachweis nur bei Betriebssitzgemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern notwendig.
Die Zuständigkeit für die Abnahme dieser so genannten Ortskundeprüfung richtet sich nach dem Betriebssitz des Unternehmens in welchem die geplante Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Sofern der Betriebssitz des Taxiunternehmens im Enzkreis liegt, ist das Landratsamt Enzkreis, Fahrerlaubnisbehörde für die Abnahme der Ortskundeprüfung zuständig. Hiervon ausgenommen sind die Gebiete der Stadt Mühlacker und Pforzheim. In diesen Fällen ist die Abnahme der Ortskundeprüfung direkt mit der jeweils zuständigen Stadtverwaltung zu vereinbaren und uns das Ergebnis vorzulegen.
Befindet sich der Betriebssitz des Taxiunternehmens im Enzkreis, können Sie unter der Telefonnummer 07231/308-9244, -9831 oder -9431 einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Terminvereinbarung keine Ortskundeprüfung durchgeführt werden kann.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test (Abfrage durchgehender Fahrverbindungen zwischen Anfangs- und Endpunkt fiktiver Fahraufträge im Enzkreis), welche in einem separaten Prüfungsraum abgenommen wird.
Bitte finden Sie sich am Tag Ihrer Prüfung rechtzeitig in der Führerscheinstelle, Zimmer 17, Luisenstr. 32 in Pforzheim unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ein. Bei einer Verspätung ist die Teilnahme ausgeschlossen. Dabei werden maximal 5 Personen zu einer Prüfungsgruppe zusammengefasst und legen unter Aufsicht schriftlich die Prüfung ab. Bitte bringen Sie hierzu Schreibzeug mit.
Die Gebühr für die Abnahme der Ortskundeprüfung beträgt EUR 25,-- und ist am Tag der Prüfung mittels ec-cash zu begleichen.
Bei einem Täuschungsversuch wird die Prüfung sofort abgebrochen. Die Prüfungsgebühr wird dennoch in voller Höhe fällig. Eine Wiederholung der Prüfung ist frühestens 5 Werktage nach der nicht bestandenen oder abgebrochenen Prüfung möglich.
Das Prüfungsergebnis können Sie am nächsten Werktag unter Tel.-Nr. 07231/308-9244, -9831 oder -9431 ab 10:00 Uhr erfragen. Unabhängig hiervon werden Sie vom Ergebnis auch schriftlich benachrichtigt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen Ihnen Mitarbeiter/innen der Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 07231/308-9244, -9831 oder -9431 oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ihre Fahrerlaubnisbehörde