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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Allgemeine Informationen

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Voraussetzungen

  • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
  • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde, durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, müssen Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides statt WICHTIG: Die Eidesstattliche Versicherung kann nur von der Person entegegen genommen werden, die die Fahrzeugpapiere verloren hat! Die eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich und vor Ort erfolgen!
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • wenn der Verlustmelder nicht der Halter des Fahrzeuges ist, wird eine Bestätigung und eine Ausweiskopie des Halters benötigt
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:

  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht
  • wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, wird eine schriftliche Bestätigung benötigt


Hinweise: Die Zulassungsbehörde verlangt gem. §5 StVG und §27 LVwVfG eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments.

Kosten

  • Versicherung an Eides Statt: 30,70€
  • Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,10€
  • Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II: 39,50€

Terminvereinbarung Online

Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der sehr hohen Terminnachfrage Termine über mehrere Wochen vergeben sein können. 
Es werden jedoch täglich neue Termine freigeschaltet, die Sie vereinbaren können.

Sollten Sie Privatkunde sein, bitten wir Sie einen Termin unter der Dienstleistung: "Zulassung" oder " Abmeldung/ Kurzzeitzulassung/Auskunft" zu vereinbaren.

Eine Fallbearbeitung von Privatkunden mit einem Händlertermin ist nicht möglich.  

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Allgemeine Informationen

Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente benötigen Sie Ersatz.

Hinweis: Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Z
ulassungsbehörde abgeben.

Voraussetzungen

  • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
  • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde; eventuell Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung auf Anforderung der Behörde

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich beantragen.

Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Erst nach Ablauf der Frist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abh
olen.
Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)

 Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:

  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.

Kosten

nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,70

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt