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Dienstleistungen

Zahnärztlicher Dienst

Wir führen die Reihenuntersuchungen an den Grund- und Förderschulen in Pforzheim und dem Enzkreis durch und beraten zur Zahngesundheit. 

Zahnärztlicher Dienst - Rechtsgrundlage

  • § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Schulgesundheitspflege)
  • § 8 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) (Kinder,- Jugendgesundheit, Zahngesundheit, Verordnungsermächtigung)
  • Verwaltungsvorschrift (VwV) ESU und Jugendzahnpflege des Sozialministeriums Baden-Württemberg, Abschnitt 3
  • § 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen – Gruppenprophylaxe)

 

zahnärztlicher Dienst - Leichte Sprache

Was ist die Zahnarzt-Untersuchung?

In der Grund-Schule werden alle Kinder untersucht. In der Förder-Schule auch.
Vom Gesundheits-Amt.
Diese Untersuchung ist Pflicht.
Die Zähne werden einmal im Jahr in der Schule untersucht. 
Die Untersuchung kostet nichts.

Bekomme ich eine Information, wenn der Zahnarzt kommt?

Ja, die Information kommt von der Schule.


Haben Sie eine Frage?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen gerne.


Die Adresse ist:
Gesundheitsamt
Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim

Telefon


Telefon: 07 23 13 08 95 04

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E-Mail: gesundheitsamt@enzkreis.de