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Dienstleistungen

Wohnraumförderung

Wohnraumförderung 2014
Gefördert werden selbstgenutzte Eigentumsmaßnahmen wie der Neubau oder Ersterwerb, der Kauf von Bestandsimmobilien, der Um- oder Ausbau sowie Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Daneben bietet das Programm zusätzliche finanzielle Unterstützung für schwerbehinderte Menschen (z. Bsp. für barrierefreies Bauen oder zur individuellen Anpassung vorhandenen Wohnraums an die Bedürfnisse der Behinderung) an. Weitere Förderzuschläge bestehen für ökologische Bauausführungen.

Die Antragstellung erfolgt auf dem hierfür vorgegebenen Formular für die Eigentumsförderung Nr. 9010 über die Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes. Dort werden die eingehenden Darlehensanträge auf Ihre Förderfähigkeit hin geprüft und nach positiver Auswertung an die Landeskreditbank in Karlsruhe weiter geleitet.

Das Eigentumsprogramm

Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes hat schon vielen Familien geholfen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
 
Träumen Sie auch von einem Häuschen im Grünen?
 
Hier steht, was Sie bei Ihrem Antrag beachten müssen.

1. Zielgruppen:

  • Ehepaare und Paare (=auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften) sowie Alleinerziehende mit mindestens einem im Familienhaushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Kinderlose Paare, wenn kein Partner älter als 45 Jahre ist und evtl. vorhandene Kinder über 18 Jahre alt sind.
  • Schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.

2. Förderfähige Maßnahmen:

  • Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung.
  • Kauf einer gebrauchten Immobilie einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Modernisierungsmaßnahmen.
  • Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

3. Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

 

a) Einhaltung eines bestimmten energetischen Standards:
  • für Neubauten mindestens der Standard „KfW-Effizienzhaus 70“ (EnEV 2009)
  • für gebrauchten Wohnraum ab Baujahr 1995 mindestens die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995
  • für gebrauchten Wohnraum bis Baujahr 1994, welcher nicht bereits den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht, müssen innerhalb der nächsten 2 Jahre Maßnahmen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen der KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ oder „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ erfüllen.
b) Baubeginn und Kaufvertragsabschluss:

Ihr Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist und Verträge hierüber noch nicht abgeschlossen worden sind.

Sie müssen damit so lange warten, bis Ihr von der Wohnraumförderungsstelle geprüfter Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.

c)  Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen:

Richtet sich nach der Höhe Ihres Bruttojahreseinkommens und der Anzahl der zu Ihrem Familienhaushalt gehörenden Personen.

Die Verdienstgrenze beträgt beispielsweise für einen 3-Personen Haushalt bis etwa 54.000 EUR jährlich, für einen 4-Personen Haushalt bis etwa 62.000 EUR und für eine Familie mit drei Kindern bis etwa 71.000 EUR jährlich.

d)  Eigenleistungen:


Ein Teil der Gesamtkosten müssen Sie selbst abdecken, beispielsweise durch das Einbringen von Eigenkapital oder durch handwerkliche Eigenleistungen.

Diese müssen grundsätzlich 15% der Gesamtkosten betragen bei erstrangiger Absicherung der L-Bank Darlehen, im Übrigen mindestens 25% der Gesamtkosten.

Durch Eigenkapital müssen Sie mindestens 8,5% der Gesamtkosten finanzieren, der Rest kann auch durch Eigenleistungen abgedeckt werden.

e)  Bereits vorhandenes Wohneigentum:

Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie kein Wohneigentum in angemessener Größe und angemessenem Zuschnitt haben.

Die Entscheidung hierüber trifft die Wohnraumförderungsstelle im Einzelfall.

f)  Die Belastungsgrenze:


Die finanzielle Belastung muss auf Dauer für Sie tragbar sein.

Die sich aus der Finanzierung Ihrer Eigentumsmaßnahme ergebende Monatsbelastung  und Ihre sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. Bsp. Raten für Autokredite und Anschaffungskredite) dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die Belastungsgrenze ist gekoppelt an die Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der Personen, die im Familienhaushalt leben und ist ersichtlich aus einer seitens der L-Bank vorgegebenen Tabelle.

4. Wie wird gefördert?

Sie können folgende Darlehen beantragen:

  • das „Z-15-Darlehen“, bei welchem Sie über einen Zeitraum von 15 Jahren einen verbilligten Zins zahlen, z. Bsp. bis zu 93.500 EUR für eine Familie/Paare/Alleinerziehende mit einem Kind oder bis zu 143.000 EUR bei zwei Kindern,
  • das „Optionsdarlehen“ (zwischen 20.000 EUR – 75.000 EUR, bei welchem Sie nach Geburt eines Kindes eine Ergänzungsförderung (für das erste und zweite Kind je 7.000 EUR, für das dritte Kind 5.500 EUR usw.) beantragen können,
  • die „KfW-Darlehen“ (beispielsweise für energieeffizientes Bauen oder Sanieren) in Höhe von in der Regel 50.000 EUR pro Wohneinheit,
  • das „Ergänzungsdarlehen“, sofern noch zusätzlicher Finanzierungsbedarf besteht.

5. Zusätzliche Fördermöglichkeiten

 

a) bei Erreichen eines bestimmten KfW-Effizienzhausstandards:
  • „KfW 70-Standard“ / gebrauchter Wohnraum bis 15.000 EUR
  • „KfW 55-Standard“ / Neubau o. gebr. Wohnraum bis 15.000 EUR
  • „KfW 40-Standard o. Passivhaus / Neubau bis 15.000 EUR
  • als Zuschlag zum  „Z-15-Darlehen“.

 

b) für die Herstellung der Barrierefreiheit nach DIN:

Zur Deckung der nachweisbaren Kosten, die Ihnen für das barrierefreie Erstellen oder Anpassen Ihres Wohnraums entstehen:

  • 2.500 EUR bis 30.000 EUR für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 2
  • 2.500 EUR bis 60.000 EUR für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 1
  • ebenfalls in Form eines „Z-15-Darlehens. 

Die alternative Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich.

c)  Hilfe für schwer behinderte Menschen:

Zur Deckung der nachweisbaren Kosten, die Ihnen für besondere bauliche Maßnahmen
         entstehen, welche durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind:

  • 2.500 EUR bis 30.000 EUR je Wohneinheit
  • 2.500 EUR bis 60.000 EUR je Wohneinheit für Rollstuhlfahrer
  • als „Z-15-Darlehen“.

Auch hier ist die Umwandlung in einen Zuschuss möglich.

6. Antragsverfahren

Die Förderung muss von Ihnen schriftlich beantragt werden.

Sie erhalten die Antragsformulare unter anderem bei der Wohnraumförderungsstelle.

Dort bekommen Sie auf Wunsch auch Unterstützung beim Ausfüllen der Dokumente.

Der Förderantrag muss in 2-facher Ausfertigung bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes abgegeben werden. Diese prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen und leitet Ihren Vorgang schließlich zur Bewilligung an die L-Bank nach Karlsruhe weiter.

Haben Sie noch Fragen?

Antworten finden Sie bei unseren Ansprechpartnern.

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