Waffen: Erwerb anzeigen
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen von Berechtigten erwirbt oder an Berechtigte überlässt, hat dies der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der entsprechenden Erlaubnispapiere (in der Regel Waffenbesitzkarte) zum vorzunehmenden Ein- bzw. Austrag schriftlich anzuzeigen.
34_Waffenerwerb
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen von Berechtigten erwirbt oder an Berechtigte überlässt, hat dies der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der entsprechenden Erlaubnispapiere (in der Regel Waffenbesitzkarte) zum vorzunehmenden Ein- bzw. Austrag schriftlich anzuzeigen.