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Dienstleistungen

Umweltplakette/Feinstaubplakette kaufen

Leistungsnummer: 200

Allgemeine Informationen

Umweltzonen sorgen dafür, dass die Luft in unseren Städten sauberer wird und die Grenzwerte eingehalten werden.
Fahrzeuge ohne entsprechende Umweltplakette, dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

In Baden-Württemberg gibt es aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. In Stuttgart gelten zusätzlich weitergehende Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge bis 4 Euro oder IV Euro in der Umweltzone und Diesel-Fahrzeuge bis 5 Euro oder V Euro in einer kleinen Zone, welche den Talkessel, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfasst.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer Umweltzone fahren, benötigen Sie grundsätzlich eine Umweltplakette. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, in Baden-Württemberg die grüne Plakette, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Voraussetzungen

Um eine grüne Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppe 4 nach der 35. BImSchV erfüllen.

Verfahrensablauf

Einige Stadt- und Landkreise, zum Beispiel Stuttgart und Freiburg, stellen Onlinedienste zur Verfügung.
Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen.

Sie bezahlen durch

  • Lastschrift,
  • Überweisung oder
  • Kreditkarte.

Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Kosten

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist von 5,00 EUR bis 8,00 EUR

Rechtsgrundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):

  • § 40 Absatz 1 Verkehrsbeschränkungen
  • § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)

Freigabevermerk

31.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Online beantragen

Die Feinstaubplakette können Sie direkt bei uns bestellen.

Das Antragsformular bitte erst dann ausfüllen, wenn Sie geprüft haben, ob Sie eine Plakette erhalten können.

Zur Prüfung benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Führen Sie dann die Prüfung im System der GTUE durch. 


Bitte bedenken Sie, dass im Falle der Nachrüstung Ihres Fahrzeuges mit einem Partikel­minderungs­system eine bessere Schadstoffplakette zugeteilt werden kann.Es ist deshalb erforderlich, dass Sie den Einbau des Partikelminderungssystems vor Beantragung der Feinstaubplakette in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Erst durch den Eintrag in die Fahrzeugpapiere erhalten Sie die bessere Plakette und ggfs. den vergünstigten Kfz-Steuersatz.

Vergessen Sie nach Absendung des Antrages per Post, Fax oder per eMail bitte nicht die entsprechende Gebühr zu überweisen:

  • Empfänger: Landratsamt Enzkreis
  • Konto Nr. 803 367
  • BLZ 666 500 85
  • Sparkasse Pforzheim-Calw
  • Verwendungszweck: Feinstaubplakette – amtliches Kennzeichen

Die Plakette(n) können erst nach Eingang der Gebühr übersandt werden.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und Zusendung der Plaketten ca. 2 Wochen dauern kann.
Gegebenenfalls behalten wir uns die Beibringung weiterer Unterlagen vor.

Zuständige Stelle

Ausgabestellen für Plaketten sind:

  • die Kfz-Zulassungsbehörden
    • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • Landkreis: das Landratsamt
  • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, beispielsweise AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Vertiefende Informationen

Fristen

Keine

Hinweise

Keine