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Dienstleistungen

Schornsteinfegerwesen

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen der Überprüfungspflcht seine Feuerungsanlagen reinigen und  überprüfen zu lassen. Hierzu gehört insbesondere eine immissionsmessung.

Zur Gewährleistung der im öffentlichen Interesse liegenden allgemeinen Feuersicherheit hat der Staat Schornsteinfegermeister mit Kehrung, Überprüfung und Emissionsmessung beauftragt. Seit dem 01.01.2013 dürfen jedoch die nicht-hoheitlichen Aufgaben (Kehrung, Messung, Abgaswegeüberprüfung) auch von anderen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieben durchgeführt werden. Die daraus anfallenden Gebühren sind nun frei verhandelbar und mit dem ausführenden Berieb abzuklären. Die hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Abnahmen von Feuerstätten und Ersatzvornahmen) dürfen nur vom für den Kehrbezirk zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden. Hier gilt die entsprechende Gebührenregelung aus der Kehr- und Überprüfungsordnung.

Es ist landeseinheitlich durch die Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt, was und wie oft gekehrt und überprüft werden muss.

 

Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie unter folgendem Link suchen:

Schornsteinfegerinnung Karlsruhe