Nachweis EWärmeG Wärmepumpe(Bestandsgebäude) ab 01.07.2015
Diese Vorlage dient der Nachweisführung und ist
der unteren Baurechtsbehörde spätestens 18 Monate nach
Inbetriebnahme der neuen Heizanlage vorzulegen.
Diese Vorlage dient der Nachweisführung und ist
der unteren Baurechtsbehörde spätestens 18 Monate nach
Inbetriebnahme der neuen Heizanlage vorzulegen.