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Nachweis EWärmeG Senkungs des Wärmeenergiebedarfs(Bestandsgebäude) ab 01.07.2015

Diese Vorlage dient der Nachweisführung und ist
der unteren Baurechtsbehörde spätestens 18 Monate nach
Inbetriebnahme der neuen Heizanlage vorzulegen.

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Nachweis EWärmeG Senkungs des Wärmeenergiebedarfs(Bestandsgebäude) ab 01.07.2015