Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Allgemeine Informationen

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?

Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.

Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.

Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Verfahrensablauf

Was müssen Sie tun?

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • amtliche Kennzeichennummer
    • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
    • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
  • bei Verlust: Die Person, bei der der Verlust eingetreten ist muss gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Die Zulassungsbehörde Enzkreis verlangt hierfür eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens. Diese kann nur persönlich und vor Ort erfolgen!
  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder (bei Verlust durch eine andere Person) die bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.
  • Wir bieten eine Vollmacht als Formular zum Download an.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.

Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.

Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie  bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.

Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Verlust durch eine andere Person und somit Vorsprache dieser: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch den letzten HU-Bericht
  • bei Verlust: Es wird eine eidesstattliche Versicherung der Person die das Kennzeichen verloren hat abgenommen, diese kann nur persönlich und vor Ort erfolgen!
  • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen

Kosten

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80

Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Voraussetzungen

Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

Zuständige Stelle

  • für die Anzeige des Diebstahls: die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,
    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt

Fristen

schnellst möglich


Was ist das?

Eine kostenlose Dienstleistung der Zulassungsbehörden des Enzkreises in Pforzheim und Mühlacker.

Ab dem 13.07.2020 ist die Nutzung des Über-Nacht-Service bei beiden Dienststellen nur für Zulassungsdienste und Autohäuser möglich.

Täglich können maximal 5 Zulassungsvorgängen im Übernacht Service eingeworfen werden, die tägliche Anzahl von Außerbetriebsetzungen im Über-Nacht-Service ist unbeschränkt möglich.

Was ist zu tun?

Füllen Sie die erforderlichen Unterlagen, sowie das Formular für den Über Nacht Service am Bildschirm aus und drucken Sie es anschließend. Den ausgefüllten Antrag stecken Sie zusammen mit den benötigten Unterlagen in einen Umschlag. Bitte achten Sie darauf, dass die beigefügten Unterlagen gültig und vollständig sind, damit eine reibungslose Bearbeitung möglich ist.
Beschriften Sie den Umschlag bitte unbedingt auf der Vorderseite mit Ihrem Namen oder dem amtlichen Kennzeichen, da dieser für die Abholung Ihrer Unterlagen weiterverwendet wird.

Wie gelangen die Unterlagen für den Über-Nacht-Service zur KFZ-Zulassungsbehörde?

Werfen Sie bitte den Umschlag und falls erforderlich auch die Kennzeichenschilder in den Briefkasten bei der jeweiligen KFZ-Zulassungsbehörde des Enzkreises ein.

Wie erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück?

Alle Unterlagen, die bis um 7.30 Uhr bei unseren beiden Zulassungsbehörden eingeworfen worden sind, können am selben Arbeitstag während den Öffnungszeiten an der Kasse der jeweiligen Zulassungsbehörde wieder abgeholt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Bearbeitung sich verzögert, wenn Sie die Unterlagen per Post schicken oder in den Briefkasten beim Landratsamt in der Zähringerallee 3 einwerfen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Unterlagen aus dem Über-Nacht-Service durch Sie innerhalb von drei Tagen nach Abgabe bei der Zulassungsbehörde abzuholen sind.

Sollten die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist abgeholt sein, werden wir Ihnen die Unkosten für den Aufwand in Rechnung stellen.

Bei einer wiederholten Unzuverlässigkeit durch Sie im Ablauf des Über-Nacht-Service behalten wir es uns vor, Sie in Zukunft von diesem Service auszuschließen.

Bitte beachten Sie dass nicht alle Dienstleistungen mit dem Über Nacht Service durchführbar sind.

Zulassungsvorgänge der Ein- und Ausfuhr von Fahrzeugen sind im Über-Nacht-Service nicht möglich.


Achtung: Eine Rücksendung der Fahrzeugpapiere bzw. der Kennzeichen ist aktuell leider nicht möglich.

Vertiefende Informationen