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Erdwärme mit Erdwärmesonden

Erdwärme, auch Geothermie genannt, ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der festen Erdoberfläche. Erdwärme steht generell überall und jederzeit zur Verfügung und ist bei sachgerechter Bewirtschaftung praktisch unerschöpflich. Das bringt positive Umweltauswirkungen mit sich. Zum einen werden fossile Energiequellen wie Kohle, Erdgas und Erdöl geschont. Zum anderen vermindern sich die CO2-Emissionen. Die Nutzung von Erdwärme ist deshalb überall dort, wo eine Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann, gesamtökologisch wünschenswert. Oberflächennahe Geothermie mit den Nutzungsformen Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren ist eine weit verbreitete Technik zur klimafreundlichen Wärmeversorgung von Gebäuden und eine Säule zur Umsetzung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes des Bundes. Auch trägt diese Form der Energiegewinnung aktiv zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg bei, das am 31. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Allgemeine Informationen

Der Klimawandel stellt eine massive Bedrohung unserer Lebensgrundlagen dar. Bei einem ungebremsten Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen muss mit einer weiteren Erwärmung um zunächst 1,4 bis 5,8 °C bis zum Jahr 2100 gerechnet werden. Diese Erwärmung ist unter Umständen mit ernsten Folgen für Menschen und Natur verbunden.

Auch Baden-Württemberg ist von Veränderungen durch den Klimawandel betroffen. Der Anteil Baden-Württembergs an den weltweiten Treibhausgasemissionen liegt bei ungefähr 0,3 Prozent. Knapp 30 % des Kohlendioxidausstoßes gehen auf das Konto von Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden. Ungefähr zwei Drittel der 2,3 Millionen baden-württembergischen Gebäude, nämlich die Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden, verursachen rund 90 % der CO2-Emissionen. Diese Bilanz soll mit Hilfe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg verbessert werden. Seit dem 01.10.2010 müssen daher 10 % des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Wie viel Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien bei Neubauten gedeckt werden müssen, regelt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes.

Auch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet jeden Einzelnen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beizutragen, das heißt Treibhausgase zu reduzieren. Der CO2-Ausstoß des Landes soll bis 2020 um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent sinken.

Erdwärmesonden sind eine Möglichkeit, die Erdwärme als regenerative Energiequelle zu erschließen. Auch in Baden-Württemberg werden zunehmend Anlagen zur Nutzung von Erdwärme realisiert. Diese Technologie macht die über eine Wärmeträgerflüssigkeit gewonnene geothermische Energie mittels einer Wärmepumpe zur Gebäudeheizung verfügbar.

Umgekehrt sind die Wärmepumpen und Erdwärmesonden auch mit hoher Effizienz zur Klimatisierung von Gebäuden einsetzbar, wobei ein Überschuss an Raumwärme in den Untergrund abgegeben wird.

Nutzung von Erdwärme in Wasserschutzgebieten

In den Zonen I, II, III / IIIA von Wasserschutzgebieten geht grundsätzlich der Trinkwasserschutz vor. Hier dürfen keine Erdwärmesondenanlagen gebaut werden. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen in den Zonen III / IIIA möglich, wenn der genutzte Grundwasserleiter unangetastet bleibt.

Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden

Durch bekannte Schadensfälle sind Irritationen über die Sicherheit der oberflächennahen Geothermie eingetreten. Daher hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die „Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden“ kurz LQS EWS eingeführt. Sie umfassen grundlegende Qualitätsstandards zur Qualifikation des Bohrpersonals, zur Ausrüstung auf der Baustelle, zu Mindestanforderungen an Baustoffe und Mischtechnik, zum Einbau der Sonden und zum Abdichtungsvorgang, zur Dokumentation und zur Überwachung. Durch diese Leitlinien sollen ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft vermieden werden. Gleichzeitig will man sicherstellen, dass die Nutzung von Erdwärme in weitem Rahmen möglich bleibt.


Verfahrensablauf

Anfrage

Bevor Sie sich für eine Erdwärmesonde entscheiden, können Sie bei uns anfragen, ob der von Ihnen vorgesehene Standort geeignet ist. Sie erhalten eine grobe und unverbindliche Einschätzung über die Zulässigkeit einer Erdwärmesondenanlage auf Ihrem Grundstück.

Diese Anfrage sollte schriftlich oder per Email an das Umweltamt erfolgen.
Die E-Mailadresse des Umweltamtes lautet: Umweltschutzamt@enzkreis.de

Wasserrechtliche Erlaubnis

Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesondenanlage bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird geprüft, welche Anforderungen an das Vorhaben zu stellen sind. Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt und ist stets widerruflich. In der Regel wird die Erlaubnis auf zwanzig Jahre befristet, wenn ausnahmsweise in Wasserschutzgebieten gebohrt werden darf  auf zehn Jahre. Anschließend kann ein Antrag auf erneute Erteilung gestellt werden.

Bei der Planung eines solchen Vorhabens ist zu beachten, dass Bohrarbeiten zur Erdwärmenutzung nur von einem Bohrunternehmen ausgeführt werden dürfen, das als Fachfirma nach DVGW-Merkblatt W 120 zertifiziert ist. Diese Bohrunternehmen erstellen auf Wunsch auch den Erlaubnisantrag.

Jede Erdwärmesondenbohrung ist zudem beim Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau als zuständige Bergbehörde und geowissenschaftliche Fachbehörde des Landes Baden-Württemberg anzuzeigen.

Kosten

Ihre Anfrage zum Standort bearbeiten wir gebührenfrei.

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine aufwandsbezogene Gebühr erhoben.

Zuständigkeit

Zuständige Behörde für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis:
Untere Wasserbehörde; im Landratsamt Enzkreis das Umweltamt

Zuständige Bergbehörde:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Albertstr. 5 in 79104 Freiburg

Sonstiges

Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in den „Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Zudem dient das „Informationssystem Oberflächennahe Geothermie“ für Baden-Württemberg (kurz: ISONG) der Planung von Erdwärmesonden bis maximal 400 m Tiefe.

Rechtsgrundlagen

Weitere Links