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Deckblatt Nachweis des Eigentümers nach § 20 EWärmeG ab 01.07.2015

Nachweisführung nach EnEV und
§ 6 EWärmeG für Wohngebäude im
Bestand / Ersatzweise Erfüllung
Energieeinsparverordnung und Gesetz zur Nutzung erneuerbarer
Wärmeenergie in Baden-Württemberg

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