Beratung in Fragen der Partnerschaft
Wir beraten in allen Fragen zu Ehe und Partnerschaft und aller damit verbundenen Problemstellungen:
- beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens
- bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in ihrer Partnerschaft
Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz § 17:
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen,
- ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen.
- Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.
- im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen. (Siehe dazu das Angebot: Beratung in Fragen zu Trennung und Scheidung)